Ich bin derweil mit meinem dritten Kind schwanger. Ich hatte vor der Geburt des zweiten Kindes beim AG eine Elternzeit von 3 Jahren zzgl. 1 Jahr Restelternzeit vom ersten Kind beantragt und auch so genehmigt bekommen. Nun würde aber durch das dritte Kind das 3. Elternzeitjahr des zweiten Kindes und das 3. Jahr des ersten Kindes wegfallen. Kann ich beim AG eine Änderung der Elternzeit beantragen, so dass ich zuerst 2 Jahre von Kind 3, dann das 3. Jahr von Kind 1, dann das 3. Jahr von Kind 2 und danach das 3. Jahr von Kind 3 nehme? Dadurch würde ich keine Geldansprüche bekommen, es würde sich lediglich die Gesamtzeit meiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz etwas verlängern. Ist so etwas prinzipiell möglich oder lehnen die Arbeitgeber solche Wünsche sowieso generell ab? Viele Grüße, Nadine.
von Schneeball28977 am 09.01.2013, 11:15