Hallo Frau Bader, ich brauche mal Ihre Hilfe… Mein Sohn ist am 09.08.2014 zur Welt gekommen und ich habe Elternzeit bis zum 31.08.2016 eingereicht. Nun habe ich diese ab 01.09.2016 verlängert bis zum 08.08.2017 und gleichzeitig Teilzeitarbeit beantragt mit 25 Wochenstunden. Beides wurde von meinem AG genehmigt. Was ist nun aber, wenn ich (nach dem 01.09.2016) feststelle, dass ich das alles so nicht schaffe? Laut § 15 Abs. 6 und 7 BEEG kann ich ja die Stunden nochmals reduzieren. Aber kann ich auch die Stunden auf 0 reduzieren und die restliche Elternzeit zu Hause verbringen? Wenn ja, welche Frist ist hierbei einzuhalten? Und auf welches Gesetz (mit §) kann ich mich berufen? Zur Info: Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Vertrag bei einem AG mit deutlich mehr als 15 Mitarbeitern und bin seit 6 Jahren dort beschäftigt. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße
von Murmel82 am 11.07.2016, 08:45