Hallo,
ich habe gehört, dass ich, wenn ich meine Elternzeit für das erste Kind vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes beende, ein Anrecht auf die Höhe meines Mutterschutzgeldes aus meine Vollzeitvertrag habe.
Mein erstes Kind wurde im April 2011 geboren und hierfür habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem Jahr, im April 2012 bin ich wieder Teilzeit bei meinem Arbeitgeber eingestiegen. Jetzt, im Mai 2013 erwarte ich mein zweites Kind und habe die Elternzeit für das erste Kind zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes (22.03.13) gekündigt, damit ich die Elternzeit des ersten Kindes an die des zweiten anhängen kann.
Erhalte ich dann automatisch das Mutterschutzgeld entsprechend meines Vollzeitvertrages oder meines Teilzeitvertrages?
von
lino
am 15.03.2013, 12:02
Antwort auf:
Kann ich mein Mutterschutzgeld für das 2.Kind an die Höhe des 1.Kindes anpassen?
Hallo,
Vollzeit. Denn wenn Sie Ihre Elternzeit beenden lebt ja automatisch der VZ- Vertrag wieder auf.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Kann ich mein Mutterschutzgeld für das 2.Kind an die Höhe des 1.Kindes anpassen?
Sofern du den Teilzeitvertrag nur auf die Elternzeit begrenzt hast, fällst du natürlich nach der Elternzeit wieder auf deinen alten Vertrag zurück. Und weil beim MuSchu-Geld (nicht nur vorrübergehende) Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen sind, bekommst du ab Teilzeitende im Mutterschutz das Geld aus dem Vollzeitvertrag.
Ob das dann automatisch kommt...
Manche AG muss man darauf hinweisen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.03.2013, 13:13