Guten Tag,
aus verschiedenen Gründen habe ich kein Elterngeld beantragt. Ich möchte dies nachholen.
Ich bin Alleinerziehend und mein Sohn wurde am 01.03.2012 geboren.
Ich bin selbstständig und arbeite 30 Stunden wchtl.
1. Kann ich einen gesplitteten Antrag stellen, und bis wann würde ich dann hälftiges Elterngeld erhalten.
2. Verkürzt sich beim splitten der Zeitraum, für den gezahlt wird, weil ich erst jetzt einen Antrag stelle.
3. Alleinerziehende haben ja 14 Monate anspruch, heißt es beim splitten dann 28 Monate?
Einer der Gründe meiner "nicht Antragsstellung" ist u.a., das ich mit dieser Art von Formularen einfach nicht zurecht kommen. Über ihre Hilfe wäre ich daher dankbar.
Herzliche Grüße
Nane973
von
nane973
am 16.01.2013, 18:31
Antwort auf:
Kann ich jetzt noch Elterngeld beantragen
Hallo,
BEEG:
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Stellen Sie den Antrag und klären Sie in Ihrem Sonderfall die o.g. Fragen persönlich mit der EG-Stelle..
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2013
Antwort auf:
Kann ich jetzt noch Elterngeld beantragen
Ähmm, du hast was mißverstanden. Du hast nicht Anspruch auf 14 Monate Zahlung, sondern nur bis zum 14ten Lebensmonat!!!!
Das heißt, wenn du noch was haben willst, solltest du dich echt sputen. Die verpaßten Monate, außer eben die rückwirkenden 3 Monate, sind jedenfalls verloren.
Mitglied inaktiv - 17.01.2013, 11:24
Antwort auf:
Kann ich jetzt noch Elterngeld beantragen
Danke für die Antworten!
Ähm, jepp 14 Lebensmonat :-)
Das nur 3 Monate Rückwirkend weiß ich. Ist es aber bei gesplittetem auch so, oder bekomme ich dann bis zum 24 Monat 150€ (werde nicht über den 300€/150€ liegen)? Aber ich werde, wie Frau Bader schon geschrieben hat, mich direkt bei der Elterngeldstelle informieren, wie es in meinem Fall ist.
Vielen Dank!
von
nane973
am 17.01.2013, 12:36