Ich bin seid 15 Jahren unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft mit meinem Partner,wir wohnen zusammen und wir haben vor 8 Wochen unser 1.Kind bekommen. Somit bin ich momentan nicht erwerbstätig. Kann ich von meinem Partner Unterhalt ( finanzielle Unterstützung ) für mich oder zumindest für unser Kind vordern?
von
modemone10
am 06.03.2016, 11:26
Antwort auf:
kann ich in Lebensgemeinschaft Unterhalt für mein Kind fordern?
Hallo,
er ist dem Kind gegenüber bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig, Ihnen gegenüber üblicherweise drei Jahre, wenn das Kind in den Kindergarten geht, können Sie die Tätigkeit wieder aufnehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2016
Antwort auf:
kann ich in Lebensgemeinschaft Unterhalt für mein Kind fordern?
Wie fordern ? Rechtlich über Anwalt und Gericht ? Und die "Beziehung" fortführen?
Dir steht Unterhalt fürs Kind zu, je nach Verdienst.
Und er muss die Differenz zwischen Elterngeld und Deinem alten Lohn zahlen.
Wie läuft es denn jetzt bei Euch wenn Du es sagen magst, dass Du zu dieser Frage kommst ?
von
Sternenschnuppe
am 06.03.2016, 12:03
Antwort auf:
kann ich in Lebensgemeinschaft Unterhalt für mein Kind fordern?
Hallo,
dem Kind steht Unterhalt vom KV zu wenn ihr nicht verheiratet seid, egal ob ihr zusammen lebt oder nicht. Googl remal nach Düsseldorfer Tabelle.
Auch Dir steht mind. in den ersten 3 Jahren Betreuungsunterhalt zu, der die Differenz zw. Elterngeld und deinem vorherigen Netto ausgleichen soll.
Diesen Teil des Unterhalts kann der KV übrigens von der Streuer absetzen (wenn Du ihn versteuerst), dazu muss er aber echt physisch auf Dein Konto überwiesen werden.
Das kann steuerlich ggf. recht attraktiv sein, ich habe mit meinem Lebensgefährten damals pro Jahr über 2.000 EUR Szeuer pro Jahr gespart!
Gruss
D
von
desireekk
am 06.03.2016, 16:35