Hallo,
ich habe im August meine dritte Tochter zur Welt gebracht und mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, dass ich im Juni wieder zum arbeiten anfange, wie gewohnt zu gleichen Bedingungen 20 Std./Woche.
So haben wir das jedesmal miteinander ausgemacht und das hat auch immer wunderbar geklappt.
Nur dieses Mal fühle ich mich irgendwie noch nicht bereit, ab Juni wieder zu arbeiten.
Ich weiß nicht, ob es an der Kleinen liegt oder ob es an mir liegt oder daran, dass sie die dritte ist und einem mit drei Kindern eigentlich nie langweilig ist, ich kann mich einfach noch nicht überwinden, sie halbtags abzugeben (die beiden anderen waren auch bei meiner Mutter halbtags 2 Jahre bis zum Kindergarten). Nun traue ich mich nicht so richtig, meinem Chef zu sagen, dass ich gerne noch ein paar Monate hinhängen würde. Hab Angst, dass er dann meint, ich möchte nicht mehr arbeiten. Ich möchte schon wieder arbeiten und ja, es sind immerhin noch 8 Wochen bis zum geplanten Zeitpunkt und es sind ja auch nur 4 Std. täglich, aber die Zeit vergeht immer so schnell mit den Kleinen und ich möchte noch gern länger diese Zeit ausnutzen.
Kann ich die Elternzeit einfach so verlängern ohne Konsequenz meinen Job zu verlieren?
von
Stephanie1980
am 03.04.2014, 13:14
Antwort auf:
Kann ich im nachhinein meine Elternzeit verlängern?
Hallo,
wie lange ist EZ beantragt? Wollen Sie in der EZ TZ arbeiten oder danach?
Wenn man weniger als 2 Jahre genommen hat, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
(die bei ihrem jüngsten Kind, da 2 1/2, weinend in der Eingewöhnung saß, weil es ihr so schwer gefallen ist, das Zwergi abzugeben)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Kann ich im nachhinein meine Elternzeit verlängern?
Da Du weniger als 2 Jahre EZ für Dein drittes Kind genommen hast könntest Du nur mit Zustimmung des AG Deine EZ verlängern.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 03.04.2014, 15:02
Antwort auf:
Kann ich im nachhinein meine Elternzeit verlängern?
Frage wäre auch, hast Du wirklich nur für den Zeitraum Elternzeit angegeben oder gehst Du danach innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten? Ist ein riesen Unterschied, auch wegen Kündigungsschutz. Viele denken ja irrtümlicherweise Elternzeit bedeutet, das man gar nicht arbeiten darf, dabei darf man bis zu 30 Std die Woche durchaus arbeiten. Was sich IMO gerade für die Frauen lohnt, welche eh auch so weniger Stunden arbeiten. Nur verschenken genau diese das oft unnötigerweise.
Wenn Du nur für das Jahr gemeldet hast, muß Du sobald das ausläuft mit 20 Std starten - ausser dein AG gibt sein OK das Du doch verlängern kannst. Habt ihr nur abgemacht, das Du nach dem Jahr wieder einsteigst, ohne genaue Stundenanzahl, kannst du ja evtl den Kompromis gehen und weniger als 20 Std machen. Also wirst Du um das Gespräch so oder so nicht herumkommen.
Mitglied inaktiv - 04.04.2014, 08:14