Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Guten Tag Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 2.3.2014 und ich möchte dann noch bis zu den Osterferien arbeiten gehen. Ich weiß, dass ich diese Bereitschaft schriftlich erklären muss und jederzeit zurücknehmen kann. Nun ist die Frage: Kann ich statt meiner vollen Stelle auch nur teilweise arbeiten? Sollte es mir wider Erwarten nicht so gut gehen, würde ich gerne statt alle Klassen nur den Kurs unterrichten, der nach Ostern Abitur macht. Oder gilt das "alles oder nichts"-Prinzip? Vielen Dank im Voraus, Corinna

von Roc_83 am 06.12.2014, 21:55



Antwort auf: Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Hallo, sorry, ich kenne mich nicht in jedem Beamtenrecht aus. Weiß ich nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2014



Antwort auf: Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Hallo, grundsätzlich ist es möglich, habe ich auch gemacht. ABER: Die Abrechnung wird kompliziert und ob dein AG mitmacht... Bei mir hat die Krankenkasse gesagt, ich soll die Zeiten einfach zusammenrechnen und dann passend in den Mutterschutz gehen (Meldung aus Versicherungsgründen rückwirkend). LG, Bobcat

von bobcat am 07.12.2014, 11:19



Antwort auf: Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Nachtrag: Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW. Evtl. macht das einen Unterschied in der Abrechnung, die unten angesprochen wurde!? Danke, Corinna

von Roc_83 am 07.12.2014, 13:13



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