Liebe Frau Bader,
im Moment befinde ich mich für 1 1/2 Jahre in Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet; Elterngeld beziehe ich in den ersten zwölf Monaten. Da ich mich beruflich neu orientiere, möchte ich in den letzten 6 Monaten meiner Elternzeit ein Praktimun machen. Mein jetziger AG soll davon keine Kenntnis haben. In welcher Form kann ich also ein bezahltes/unbezahltes Praktikum machen ohne seine Zustimmung einholen zu müssen?
Vielen Dank!
von
steffini
am 21.02.2013, 09:56
Antwort auf:
Kann ich ein Praktikum in d. Elternz. ohne Zustimmung d. jetzigen AG machen?
Hallo,
nach dem Gesetz braucht man, wenn man Teilzeit arbeitet, die Zustimmung des Arbeitgebers.Vom unbezahlten Praktikum steht dann nichts.
Rein gefühlsmäßig hab ich aber ein Problem damit, ein Praktikum zu machen, ohne mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Sinn ist ja, dass man nicht in einem Bewerberbetrieb arbeitet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2013
Antwort auf:
Kann ich ein Praktikum in d. Elternz. ohne Zustimmung d. jetzigen AG machen?
Dazu möchte ich noch anmerken, dass in meinem Arbeitsvertrag keine Klausel enthalten ist, die z.B. eine weitere Tätigkeit untersagt.
von
steffini
am 21.02.2013, 12:04