Kann ich doch schon früher in Teilzeit arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich doch schon früher in Teilzeit arbeiten?

Hallo liebe Frau Bader! Ich habe da mal eine wichtige Frage! Ich habe bei mein Arbeitgeber 2 Jahre Erziehungszeit beantragt auch bekommen! Nun haben wir uns entschieden ein Haus zu kaufen heißt ich müsste im zweiten Jahr wenn ich ein KITAPlatz bekomme schon in Teilzeit arbeiten gehen! Für so 15std in der Woche! Wie verhält sich das mit dem Elterngeld dann? Habe ich es richtig verstanden das ich Lohn und noch 300€ (Von Elterngeldstelle) bekomme?! Und wie mache ich es erst Arbeitgeber fragen und dann der Elterngeldstelle melden oder?! Oder darf ich es nur mit triftigen Grund machen?! Vielen lieben Dank im Voraus für die Antworten

von oskfri84 am 04.02.2016, 13:06



Antwort auf: Kann ich doch schon früher in Teilzeit arbeiten?

Hallo, wenn Sie sich das Elterngeld voll auszahlen lassen, bekommen diesem ersten Jahr. Unabhängig davon sind Löhne im zweiten Jahr für die Berechnung des Elterngeldes unerheblich. Klären müssen Se das nicht mit der Eltern Geldstelle, sondern lediglich mit dem Arbeitgeber. Ihm gegenüber haben Sie einen Anspruch, einer mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: Kann ich doch schon früher in Teilzeit arbeiten?

Aber ich habe doch Elterngeld plus heißt doch das ich in Teilzeit arbeiten gehen darf im zweiten Jahr oder nicht?!

von oskfri84 am 11.02.2016, 21:42



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