Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Töchter, bald 5 und 2 1/2 Jahre. Beim Arbeitgeber habe ich von Anfang an jeweils die vollen 3 Jahre der Elternzeit beantragt. Meine 2. Tochter kam allerdings auf die Welt, als die Große erst 2 1/4 Jahre alt war. Kann ich die verbliebenen 9 Monate hinter die 2. Elternzeit anhängen oder hätte ich das bei der Beantragung schon berücksichtigen müssen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
stebebe
am 02.03.2015, 12:13
Antwort auf:
Kann ich die restliche Elternzeit der 1. Tochter hintendran hängen?
Hallo,
wenn die EZ off. unterbrochen wurde können Sie mit Zustimmung vom AG noch die restl. Monate dranhängen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Kann ich die restliche Elternzeit der 1. Tochter hintendran hängen?
Was hast du denn damals zur Geburt des 2. Kindes mit der Elternzeit fürs erste Kind gemacht?
Hast du Elternzeit schriftlich unterbrochen?
Wenn nicht, dann lief die erste EZ einfach weiter.
Dann hättest du noch die Möglichkeit, das "3. Jahr" fürs zweite Kind übertragen zu lassen und jetzt zu nehmen.
Hast du sie damals unterbrochen, dann laufen jetzt die 3 Jahre von Kind 2.
Da kannst du versuchen, noch die Zeit von Kind 1 zu nehmen. Das kann der AG aber ablehnen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.03.2015, 13:37