Hallo Frau bader!
Ich befinde mich gerade im zweiten Jahr der elternzeit meines ersten Kindes.
Nun bin ich wieder schwanger und habe gelesen dass man die elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden kann um das mutterschaftsgeld vom ag zu bekommen. Das finde ich schonmal toll dass dies so geändert wurde. Meine frage ist jetzt aber:
Kann ich auch schon vor dem Mutterschutz die elternzeit beenden und wieder arbeiten gehen wenn ich jetzt schwanger bin? Muss da mein ag zustimmen oder geht das auch ohne Zustimmung? Das würde sich dann ja natürlich positiv auf das nächste Elterngeld auswirken da ich sonst nur den mindestsatz von 300€ + 75€ bekommen würde.
von
Geneva83
am 27.06.2013, 07:06
Antwort auf:
Kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht.Früher nur, wenn der AG zustimmt. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
Da brauchst du die Zustimmung deines AG und die muss er dir nicht geben!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.06.2013, 07:31