Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach dem Mutterschutz ein Jahr in Elternzeit gehen. Während der Elternzeit möchte ich 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich es schaffe 20 Stunden zu arbeiten. 1.) Kann ich die Stundenanzahl jederzeit in der Elternzeit reduzieren? Wäre die Reduzierung ab sofort in der Elternzeit gültig? 2.) Falls ich merke, dass ich es nicht schaffe mit der Arbeit in der Elternzeit, kann ich auch ganz aus dem Vertrag raus und Null Stunden während der Elternzeit arbeiten? Kann ich jederzeit raus und ist die Kündigung des Elternzeitvertrages ab sofort gültig? Ich bedanke mich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen ein schönes Wochende. Schöne Grüße Maja
von Maja B. am 14.03.2014, 16:01