Hallo.
Ich würde gerne wissen, ob ich ggü meiner Expartnerin und Kindesmutter meines Sohnes einen Teil seiner Babywäsche sowie Kinderwagen zurückfordern kann?
Grund für die Frage: ich erwarte mit meiner neuen Partnerin ein Kind und wir könnten die Sachen sehr gut gebrauchen und meine Expartnerin bereits bestätigte mit 42 Jahren zusammen mkt ihrem neuen Partner kein weiteres Kind bekommen zu wollen. . Zudem habe ich während der ersten Schwangerschaft diverse Wäsche und Babysachen selbst gekauft. Dafür habe ich natürlich keine Quittungen mehr. Jetzt verweigert meine Expartnerin natürlich die Herausgabe, weil sie behauptet, alles selbst bezahlt zu haben.
Was kann man da machen?
von
Papaschlumpf78
am 15.01.2017, 17:00
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
Hallo,
können Sie das Eigentum nachweisen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
Nein.
wenn hättest Du damals nach der Trennung was machen können. Aber nicht Ewigkeiten später. Und schon mal gar nicht ohne Quittungen.
Und mal ehrlich, ich als neue würde auch nicht das abgelegte Zeugs der Ex nehmen wollen.
Aber mich wundert eher, das da noch was von vorhanden ist. wenn da wirklich kein Kinderwunsch mehr vorhanden ist, wären die Sachen wohl schon weg.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 17:15
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
Dein Sohn braucht weder die Kleidung noch den Kinderwagen, da er aus allem herausgewachsen ist. Und was du mit deiner neuen Partnerin an Bedürfnissen hast, hat mit dem Verhältnis zur Exfrau nichts zu tun.
Du kannst doch nicht erwarten, dass seine Ex-Frau dich und deine neue Partnerin hierin unterstützt. Ich an ihrer Stelle würde das als eine Grenzüberschreitung empfinden.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 17:17
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
du bist doch ein Fake, gell?
Und wenn nicht:
natürlich kannst du nicht die Klamotten deines ersten Kindes fordern um dein 2tes Kind einkleiden zu können. Ist doch dein persönliches Vergnügen, dass du noch weitere Kinder in die Welt setzt.
Und ich als deine Partnerin hätte auch darauf genausoviel Bock wie die Schlüppies deiner Ex zu tragen...
floe
von
la-floe
am 15.01.2017, 17:49
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
Nein, kannst Du nicht, da Du nicht nachweisen kannst dass sie Dir gehören.
Seid ihr finanziell so darauf angewiesen, dass Du deswegen einen Streit riskierst ?
Kümmerst Du Dich sonst um Dein Kind ?
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2017, 18:16
Antwort auf:
Kann ich die Herausgabe von Babywäsche etc verlangen?
Hallo,
seltsam finde ich die Einstellung, dass ein bereits von wem auch immer benutzter Kinderwagen oder Babysachen irgendwie anrüchig sei. Hat man als Frau etwa Anspruch darauf, dass der Mann das Baby neu ausstattet?
Wäre mir neu! Hallo, es geht um Babysachen, nicht um Umstandsmode ;-).
Schlag der Expartnerin doch vor, alles zusammen (was Ihr damals gemeinsam oder getrennt besorgt habt, aber war das nicht für's gemeinsame Kind?) für eine geringe Pauschalsumme abzukaufen. Oder auszuleihen, falls sie doch noch ein Kind bekommt - man braucht die Sachen ja meist nicht so ewig lange. Oder Ihr könnt es, wenn Du es nicht mehr brauchst, bei e-bay verkaufen und das Geld teilen (oder sie kann das Geld dann komplett bekommen, weil Ihr es dann ja nochmal genutzt habt oder so).
Solange Ihr ansonsten ein "normales" Verhältnis habt, kann ich mir vorstellen, dass die Expartnerin sich angegriffen fühlt, wenn Du evtl. suggeriert hast, dass das gemeinsame Kind auch schon nicht ein gemeinsames Projekt war, sondern Du dafür irgendwelche Sonderausgaben geltend machen willst und die nun wiederhaben willst (oder so). Vielleicht kannst Du da - jenseits von Rechtsansprüchen - auf der emotionalen Seite dran arbeiten, dass der kleine Bruder/die kleine Schwester die Sachen auch benutzen kann.
Viel Glück!
von
zweizwerge
am 17.01.2017, 10:00