Guten Tag, mein Partner und ich haben uns getrennt. Nun will er unbedingt das gemeinsame sorgerecht welches ich aber auf keiben fall möchte, da ich der Meinung bin das er damit völlig überfordert wäre. Depressionen hat er auch was er nie zugeben würde. Er würde es auch nie merken wenn die kleine krank wird Und das schlimmste ist er würde niemals zugeben wenn die kleine in seinem bei sein sich verletzt hat wie z.bill mz.b auf dem kopf gefallen. Einfach nur um keinen Fehler zugeben zu müssen aber das kann ja nicht im sinne des Kindes sein. Er will mir nur eins auswischen und das hat er auch so gesagt. Er kümmert sich weder um die Hygiene und um Nahrung wenn er mit ihr unterwegs ist genauso verletzt er seine Aufsichtspflicht in dem er sie allleine auf der kommode sitzen lässt und die kleine ist gerade 6 monate. Er will die kleine auch auf jeden Fall im Wechsel Modus haben was mir aber total widerstrebt und das meiner Tochter nicht zumuten will. wie sehen meine Chancen auf Wiederspruch zum gemeinsamen sorgerecht aus. Danke schon im voraus. .
von
Blümchen007
am 02.02.2015, 10:27
Antwort auf:
kann ich das alleinige sorgerecht behalten
Hallo,
Sie verwechseln hier was.
Sorgerecht = Entscheidung in wichtigen Dingen
Umgang = Besuchsrecht
Er wird bei beidem gute Chancen haben, wenn Sie nicht beweisen können, dass das Kindeswohl gefährdet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2015
Antwort auf:
kann ich das alleinige sorgerecht behalten
Schlecht.
Und alles was Du schilderst hat auch nix mit dem Sorgerecht zu tun.
Ob mit oder ohne hat er ein Umgangsrecht.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2015, 10:58
Antwort auf:
kann ich das alleinige sorgerecht behalten
Warte doch erst mal ab, ob er es überhaupt beantragt. Vielleicht war alles heiße Luft und es kommt nichts mehr.
Selbst wenn er kein Sorgerecht bekommt oder haben will, so hat er doch Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Wenn er sich wirklich so schlecht kümmert, dann würde ich zusehen, dass dieser Umgang auf jeden Fall begleitet sein wird. Dabei kann dir das Jugendamt helfen, wenn du sachlich bleibst und dich korrekt verhälst.
Ich kann mir schon vorstellen, dass er im Zuge der Verletzungen durch die Trennung plus Problemen durch eine Persönlichkeitsstörung keine wirkliche Verantwortung für das Kind übernehmen kann.
Wenn er sich also wegen Umgang mit dem Kind meldet, sofort und schriftlich auf das Jugendamt verweisen, damit ihr zusammen eine vernünftige Umgangsregelung erarbeitet. Egal ob er das dann mitmacht oder einfach die Waffen streckt wirst du ja dann sehen. Ist nämlich Arbeit, sich an feste Termine zu halten und dir keine mehr auswischen zu können.
von
Pamo
am 02.02.2015, 13:58