Frage:
Liebe Frau Bader. Mein Mann hat seit Juli Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt, aber vergessen den Antrag auf Elterngeld zu ändern. So habe ich fälschlicherweise bereits für den 12. und 13. Lebensmonat das Elterngeld erhalten. Leider bekommt er keine anderen Einkünfte und das würde heißen, dass wir alle von meinem Elterngeld (600€) leben müssten. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Geld zurück an das Amt zahle und mein Ehemann rückwirkend den Antrag auf Elterngeld stellt? Das Jugendamt meinte nur, er soll arbeiten gehen. Das hilft uns aber nicht weiter, da ich arbeiten gehen muss und er die Betreuung des Kindes übernehmen sollte. Deshalb nennt man es ja Elternzeit :) Wäre toll, wenn Sie uns helfen könnten. Danke im im voraus.
Grunwald
von Gruni am 24.08.2017, 10:52 Uhr

Antwort auf:
Kann ich das Elterngeld für den letzten Monat aussetzen?
Hallo,
ich würde mich schnellstens an die EG-Stelle wenden und versuchen, es zu ändern.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017
Antwort auf:
Kann ich das Elterngeld für den letzten Monat aussetzen?
Wenn er nur keins beantragt hat und seine zwei Monate noch "übrig" sind, dann kann er das jetzt noch rückwirkend beantragen (3 Monate rückwirkend geht). Schon gezahltes Geld, kannst du nicht zurück geben um anders zu beantragen. Es wäre hilfreich, wenn du angeben würdest wer in welchem Zeitraum was für EG bezogen hat (Basis oder EG Plus, die Summen sind unerheblich).
LG Lilly
von lilke am 24.08.2017
Antwort auf:
Kann ich das Elterngeld für den letzten Monat aussetzen?
Da kann was nicht stimmen.
Du kannst nicht für den 13ten Lebensmonat EG bekommen haben, außer du hast es splitten lassen oder bist als Alleinerziehend gemeldet.
Ich würde mich schleunigst mal an die EG.Kasse wenden.
Dein Mann muss auch mindestens 2 Lebensmonate nehmen, wenn er bisher keine hatte also den 13ten und 14ten Lebensmonat. Ansonsten hat er gar keinen Anspruch. Und wenn du jetzt EG bekommen hast, und du ja scheinbar auch arbeitest, würde das EG entsprechend gekürzt werden. Aber du hättest ja trotzdem mehr weil du arbeitest. Falls du allerdings mehr wie 30 Std die Woche arbeitest bist du raus aus dem EG-Bezug.
da kann was vorne und hinten nicht hinhauen. Entweder habt ihr einen Denkfehler drin, der Antrag oder die Bewilligung vom EG ist falsch oder sonstwas. Am besten Du schreibst mal die genauen Daten wann genau das Kind geboren wurde, was genau ihr der EG-Kasse gemeldet habt, und seit wann du wieder arbeitest. wenn Dein Mann Juli schon übernehmen sollte, müsstest du da ja bereits wieder arbeiten.
von Danyshope am 24.08.2017

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