Werte Frau Bader,
ich bin Beamtin, arbeite Vollzeit im Schichtdienst und stille noch. Aus diesem Grund darf ich weder nachts noch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Habe nun bei Personal angefragt, ob es möglich sei, an den Spätdiensten bis 22.00 Uhr zu arbeiten. Auch würde ich an den Sonn- und Feiertagen wieder "voll einsteigen" wollen.
Wie das so ist, muss dazu erst mal Papier beschrieben werden und dann will Personal prüfen.
Kann ich von meiner Seite aus, die gesetzlichen Bestimmungen des MuSchG "aufweichen, in dem ich teilweise auf den Schutz verzichte?
Vielen Dank im Voraus
von
Dani100
am 14.02.2012, 12:53
Antwort auf:
Kann ich auf die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Nachtarbeitsverbot verzichten?
Hallo,
bei normalen AN wird im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt befragt.
Ich weiß nicht, wie es bei Ihrem Dienstherrn gehandhabt wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
Kann ich auf die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Nachtarbeitsverbot verzichten?
Hallo
Es wird ja keiner prüfen, ob Du wirklich noch stillst ;-)
Mitglied inaktiv - 14.02.2012, 13:27
Antwort auf:
Kann ich auf die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Nachtarbeitsverbot verzichten?
...die Stillpausen möchte/ muss ich schon noch in Anspruch nehmen.
von
Dani100
am 14.02.2012, 22:24