Hallo :)
wir erwarten unser kleines Baby zum 01.01.2015. Natürlich wohnen wir zusammen. Jedoch sind wir nicht verheiratet.
Ich, der Vater, möchte 2 Monate zusätzlich zu meiner Freundinn in Elternzeit gehen. Am besten auf 2 x 4 Wochen gesplittet.
Was ich weiß müsste das ohne Probleme möglich sein.
Können sie mich hier bitte aufklären, ob das geht bzw. was ich hier beachten muss?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Gruß Bastiano
von
Bastiano
am 12.10.2014, 08:52
Antwort auf:
Kann ich als unverheirateter Vater auch 8 Wochen (2 x 4 Wochen) in Elternzeit ?
Hallo,
wenn Sie zusammen wohnen, können Sie auch ohne Ehe EZ nehmen - aber nur angepasst an die Lebensmonate des Kindes und mind. 2 Mo (sonst gibt es kein EG)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2014
Antwort auf:
Kann ich als unverheirateter Vater auch 8 Wochen (2 x 4 Wochen) in Elternzeit ?
Beachten musst Du dass die Vaterschaft anerkannt sein muss,Bund Du Lebensmonate nehmen musst.
Sonst gibt es kein Elterngeld.
Kommt das Kind zum Beispiel am 15.01., dann sind es immer 05. - 04. des Folgemonats.
Es empfiehlt sich die Monate auch nah beianander zu nehmen.
Kannst Du den 2. aus irgendwelchen Gründen nicht nehmen musst Du das Elterngeld vom ersten zurückzahlen.
von
Sternenschnuppe
am 12.10.2014, 09:22
Antwort auf:
Kann ich als unverheirateter Vater auch 8 Wochen (2 x 4 Wochen) in Elternzeit ?
Das heißt ich kann ab dem Tag der Geburt unserer Tochter 1 Monat EZ nern und den zweiten Monat z.b. Im August?!
Ist das so richtig?
von
Bastiano
am 13.10.2014, 20:42