Sehr geehrte Frau Bader, ich als zukünftiger Vater bin bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig jeweils sozialversicherungspflichtig beschäftigt - einmal 11 Wochenstunden und einmal 30 Wochenstunden. Wenn ich nun bei dem einen Arbeitgeber den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen möchte und bei dem zweiten Arbeitgeber den 2. und 6. Lebensmonat des Kindes, kann ich dann für alle drei Zeiträume Elterngeld beziehen? Das Problem ist hier ja, dass das Elterngeld vermutlich dann für den 1. Lebensmonat des Kindes nur für den Verdienst des ersten Arbeitsverhältnisses berechnet wird, für den 2. Lebensmonat des Kindes würde dann Elterngeld für beide Arbeitsverhältnisse gezahlt werden, und für den 6. Lebensmonat wäre dann wohl kein Anspruch mehr für Elterngeld aus dem zweiten Arbeitsverhältnis, weil ja schon zwei Partnermonate lang Elterngeld bezogen wurde. Sehe ich die Rechtslage richtig, oder habe ich für das zweite Arbeitsverhältnis dann auch noch Anspruch auf einen Monat Elterngeld? Die Alternative wäre ja die Elternzeit für die beiden Partnermonate bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig zu nehmen (würde ich aber lieber wie oben beschrieben tun) und somit jeweils auch für beide Anstellungen das Elterngeld zu beziehen, richtig? Vielen Dank im Voraus Beste Grüße Piet Apel
von pietapel am 22.01.2015, 16:18