Kann ich Partnermonate beim Elterngeld bei zwei Arbeitgebern splitten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich Partnermonate beim Elterngeld bei zwei Arbeitgebern splitten?

Sehr geehrte Frau Bader, ich als zukünftiger Vater bin bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig jeweils sozialversicherungspflichtig beschäftigt - einmal 11 Wochenstunden und einmal 30 Wochenstunden. Wenn ich nun bei dem einen Arbeitgeber den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen möchte und bei dem zweiten Arbeitgeber den 2. und 6. Lebensmonat des Kindes, kann ich dann für alle drei Zeiträume Elterngeld beziehen? Das Problem ist hier ja, dass das Elterngeld vermutlich dann für den 1. Lebensmonat des Kindes nur für den Verdienst des ersten Arbeitsverhältnisses berechnet wird, für den 2. Lebensmonat des Kindes würde dann Elterngeld für beide Arbeitsverhältnisse gezahlt werden, und für den 6. Lebensmonat wäre dann wohl kein Anspruch mehr für Elterngeld aus dem zweiten Arbeitsverhältnis, weil ja schon zwei Partnermonate lang Elterngeld bezogen wurde. Sehe ich die Rechtslage richtig, oder habe ich für das zweite Arbeitsverhältnis dann auch noch Anspruch auf einen Monat Elterngeld? Die Alternative wäre ja die Elternzeit für die beiden Partnermonate bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig zu nehmen (würde ich aber lieber wie oben beschrieben tun) und somit jeweils auch für beide Anstellungen das Elterngeld zu beziehen, richtig? Vielen Dank im Voraus Beste Grüße Piet Apel

von pietapel am 22.01.2015, 16:18



Antwort auf: Kann ich Partnermonate beim Elterngeld bei zwei Arbeitgebern splitten?

Hallo, es wird beid er berechnung de Gesamtverdienst angesetzt - aber in jedem Monat einzeln berechnet, was Sie verdient haben,dies wird abgezogen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2015



Antwort auf: Kann ich Partnermonate beim Elterngeld bei zwei Arbeitgebern splitten?

Die Elternzeit kannst du auf jeden Fall so nehmen. Beim Elterngeld...du nimmst damit 3 Monate in Anspruch. Für die Berechnung muss du das Einkommen aus beiden Jobs angeben. Im 1. LM bekommst du das Elterngeld daraus und musst das Einkommen aus dem noch laufenden AG angeben (und nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten). Im LM 2 bekommst du dann nur das Elterngeld. Und im LM 6 hast du das Einkommen aus dem anderen Job anzugeben (und 30-Std-Grenze), was dein Elterngeld auch für diesen Monat wieder reduziert (wie in LM 1). Deine Partnerin kann dann nur noch 11 Monate EG beanspruchen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.01.2015, 19:50



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