Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit wäre am 01.01.2013 zu Ende. Da zwei Kolleginnen schwanger sind, hat mich mein Arbeitgeber gebeten, am 03.09.12 meine Arbeit wiederaufzunehmen. Ich habe eine unbefristete Vereinbarung für die 20 Std. Teilzeit zu meinem alten 40Std. Vertrag bekommen. Betriebszugehörigkeit: 9 Jahre. Ich habe momentan keine ganztägige Betreuungsmöglichkeit für mein Kind. Meine Frage: Kann er mich zwingen ab dem 02.01.2013 wieder Vollzeit zu arbeiten, obwohl wir die unbefristete Zusatzvereinbarung haben? Unsere Firma hat 50 Mitarbeiter. Ist den Personalmangel ein wichtiger Grund dafür? Vielen Dank!
von ellaos am 23.10.2012, 14:23