Hallo,
habe nach meiner Elternzeit (2 Jähriges Kind) wieder angefangen zu arbeiten und bin nicht gern gesehen (vom Arbeitgeber), jetzt habe ich eine Abmahnung ausgesprochen bekommen und gleichzeitig den Auftrag darüber zu schweigen, also nichts meinen Kollegen (die mich unterstützen würden) zu sagen. Ist das Rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Kirsten.d1975
am 22.01.2013, 19:48
Antwort auf:
Kann eine Abmahnung mit Schweigepflicht verbunden werden?
Hallo,
ungewöhnlich. Das kommt auf den Grund der Abmahnung und dem Hintergrund der Sache an. es muss schon ein begründender Hintergrund zum Schutz des Arbeitgebers bestehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2013
Antwort auf:
Kann eine Abmahnung mit Schweigepflicht verbunden werden?
Nein - ausser du hättest solch eine Klausel im Arbeitsvertrag akzeptiert.
Und wenn du nicht schweigst, was will der AG tun? Dich deswegen abmahnen? ;)
von
Pamo
am 22.01.2013, 22:26
Antwort auf:
Kann eine Abmahnung mit Schweigepflicht verbunden werden?
Moin,
ist die Abmahnung berechtigt? Wenn nein, gehe zum Anwalt und oder Betriebsrat und wiederspreche dieser! Das kostet zwar Geld (trägt, falls Mitglied, die Gewerkschaft) aber du hast bei einer späteren Kündigung evtl. eine besser Verhandlungsposition (z.B. bei der Abfindung).
Beim Stillschweigen kann ich dir nicht weiterhelfen, da mußt du auf Frau Bader warten.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 24.01.2013, 09:18