Ich habe eine Frage und im Internet beim googlen finde ich leider keine Antwort.
Wenn ein Kind geboren wird, zwar nach Scheidungsantragsstellung aber noch VOR drr rechtskräfigen Scheidung, dann ist ja der Ehemann der rechtskräftige Vater vor dem Gesetz auch wenn er es nicht selbst gezeugt hat.
Wie sieht es nun aber aus:
wenn der ehemann die vaterschaft erfolgreich vor gericht anfechtet (bsp. durch DNA test) ist er dann automatiscj raus aus der sache und mein Kind kann als rechtlich "vaterlos" gelten und ich habe dann auch das alleinige sorgerecht oder aber MUSS ein "nachfolger" gefunden werden als rechtlicher vater, der den ehemann erst ablösen muss?
Grob gesagt:
kann ein ehelich geborenens kind nach erfolgreicher vaterschaftsanfechtung als vaterlos gelten?
Ich werde immer die wahrheit sagen und keine falschangaben machen und meinem ehmann es auch gerne schriftlich geben das er nicht der vater ist aber den namen des richtigen vaters muss ich den nennen? kann ich dazu gezwungen werden rechtlich? ich meine solange ich keine staatlichen leistungen beziehe ist das doch meine sache wem ich sage mit wem ich das kind gezeugt habe ? wie sieht das rechtlich aus
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 08:26
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
Hallo,
ja das kann sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2020
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
an alle anderen die außer frau bader die frage mitbeantworten werden
bitte spart euch solche sachen wie
"das kind hat ein recht zu wissen wer sein vater ist etc"
das ich ihn nicht offiziell ngeben möchte hat nix damit zutun, dass ich dem kind gegenüber seine herkunft verschweigen möchte
ich möchte bitten die frage einfach nur RECHTLICH zu beantworten, das ist ja hier auch ein rechtsforum und kein kaffeeklatschforum
DANKE
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 08:31
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
Wenn du ohne Unterhaltvorschuss und Hartz 4 leben kannst sollte es gehen. Wen nicht kommt es auf den/ die Sachbearbeiterin an
von
misses-cat
am 24.04.2020, 09:18
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
man kann doch nicht auf den "elektischen stuhl" gesetzt werden wenn man es nicht sagen will? oder?
was anderes wenn man lügt wenn bsp unbekannter one night stand dann macht man sich strafbar das weiß ich, aber das habe ich nicht vor
ABER kannst du mir auch sagen wie es rechtlich ist wenn man in meiner situation das kind erst einen rechtlichen vater hat und dann keiner mehr nachrückt nach negativem DNA abgleich ehemann und kind?
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 09:35
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
Ist es rechtlich möglich, dass das kind dann auf Urkunde dann bei vater eine Lücke hat also wenn ehemann vaterschaft erfolgreich angefechtet hat oder gibt es erst ne neue urkunde wenn der biologische vater ermittelt ist?
kann ein ehelich geborenes kind nach erfolgreich angefochtener vaterschaft als vaterlos gelten vor dem gesetz? dss ist die kernfrage die mir wirklich wichtig ist!
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 09:39
Antwort auf:
Kann ein kind was einmal einen rechtlichen vater gehabt hat als aterlos gelten
Rechtlich möglich. Sofern der Richter dann dem Ehemann glaubt bei dessen Begründung warum er denn die Vaterschaft anfechten. Die muss der Ehemann nämlich begründen. Glaubt der Richter dem Ehemann nicht das es begründete Zweifen an der Vaterschaft gibt kommt es erst gar nicht zur weiteren Verhandlung. Damit bleibt im blödesten Falle der Ehemann als Vater bestehen. Könnte spannend werden auch in Hinblick auf die Einhaltung des Trennungsjahres.
von
Felica
am 24.04.2020, 13:53