Kann die Zusage für einen Kita-Platz von der Stadt zurückgezogen werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann die Zusage für einen Kita-Platz von der Stadt zurückgezogen werden?

Sehr geehrte Frau Bader, wir werden diesen Sommer umziehen und haben im Herbst 2016 an der zentralen Kindergartenplatz-Vergabe der künftigen Gemeinde für das Kindergartenjahr 2017/18 teilgenommen. Wir haben auch für beide Kinder schriftliche Zusagen für Plätze in städtischen Kindergärten bekommen. Nun haben wir aus der Zeitung erfahren, dass es in der Gemeinde erheblich an Plätzen mangelt, so dass zahlreiche Familie Absagen erhalten haben. In dem Artikel kam auch zur Sprache, dass es künftig nicht mehr möglich sein soll, dass ortsfremde Kinder in der Gemeinde zum Kindergarten gehen. Nun meine Frage: Können die an uns erteilten Zusagen wieder zurückgenommen werden? Im Vertrag steht als Bedingung, dass das Kind während des Kindergartenjahres seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde haben muss - sprich ab 01.08., was dann ja der Fall sein wird. Ich wollte die Verträge eigentlich erst Ende Februar persönlich in den Kindergärten unterschreiben, wenn ich das nächste Mal vor Ort bin. Sollte ich das lieber beschleunigen? Wobei ich im Vertrag unsere Adresse eintragen muss, und die ist nun mal noch nicht in der künftigen Gemeinde. Vielen Dank für einen Rat.

von krokotiger am 24.01.2017, 13:51



Antwort auf: Kann die Zusage für einen Kita-Platz von der Stadt zurückgezogen werden?

Hallo, Sie haben doch sicher Nachweise bzgl. des Umzuges? Mitnehmen u zeitnah unterschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2017



Antwort auf: Kann die Zusage für einen Kita-Platz von der Stadt zurückgezogen werden?

Hallo, Habt ihr schon einen Mietvertrag? Den könntet ihr ja beilegen und so nachweisen, dass ihr im neuen Kiga Jahr in der neuen Gemeinde wohnt. Im Kiga Vertrag könnt ihr ja beide Adressen eintragen und ab wann ihr an der neuen Adresse wohnt. Außerdem steht in dem Artikel zukünftig. Im Vertrag ist davon ja auch nichts erwähnt. LG luvi

von luvi am 24.01.2017, 22:10



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