Hallo.
Ich bin von meiner Ex getrennt lebend. Wir haben eine Tochter zusammen, welche nun fast 3 Jahre alt ist. Ich habe inzwischen das gemeinsame Sorgerecht. Am Anfang hat mich meine Ex auf Umgangspflicht verklagt. Nun dreht sie aber immer öfter durch, weil sie sieht welch gutes Verhältnis ich zu meiner Tochter habe. Sie versucht mir ca. alle 2 Monate den Umgang zu entziehen. Das neuste ist jetzt, dass sie den Umgang der Kleinen mit meiner Lebensgefährtin verbieten will. Die beiden verstehen sich auch super. Alle Argumente, dass sie mit ihrem Handeln nur der Tochter schadet, prallen von ihr ab. Auch über das Jugendamt komme ich nicht recht weiter. Ich bin langsam echt verzweifelt wegen dem ständigen Psychoterror. Es kann doch nicht sein, dass weder vom Jugendamt noch vom Gericht eine ordentliche Unterstützung kommt. Die Fr. benimmt sich wie ein Landvogt im Mittelalter, der nach Gutdünken über das Wohl meiner Tochter entscheidet und ich bin nahezu machtlos.
D.H.
von
Jesus_Messerschmitt
am 22.09.2015, 06:01
Antwort auf:
Kann die Ex den Umgang mit der neuen Lebensgefährtin verbieten?
Hallo,
die festsetzung von ordnungsgeldern ist eher unüblich.
Da bleibt nur der gerichtliche Weg.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2015
Antwort auf:
Kann die Ex den Umgang mit der neuen Lebensgefährtin verbieten?
Nein, darf sie nicht. Du ja auch nicht.
Wenn es einen Umgangsbeschluss gibt, dann schaue ob da Ordnungsgelder festgelegt sind. Wenn ja, dann beantrage sie bei Umgangsentzug.
Wenn nein, dann lass das nachtragen. Dafür brauchst Du einen Anwalt.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 07:15
Antwort auf:
Kann die Ex den Umgang mit der neuen Lebensgefährtin verbieten?
Wir hatten das damals drin. Also die Belehrung dass es eines geben kann und beantragt werden kann.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 11:21
Antwort auf:
Kann die Ex den Umgang mit der neuen Lebensgefährtin verbieten?
Ja. Mit dem Ordnungsgeld habe ich im Beschluss schon stehen. Aber meine Ex kümmert das absolut überhaupt nicht. Einen Tag will sie mir die Tochter nicht geben und am nächsten Tag behauptet sie wieder ich will die Kleine nicht. sic. Mir wird wohl wieder nur der Gang zum Gericht bleiben, wo es ein "Dudu" gibt. Laufen wird es danach genauso weiter. Ich finde es echt unterste Schublade wie manche Frauen (oder auch Männer) das Wohl des Kindes hinten anstellen, nur um den ehemaligen Partner eine reinzuwürgen.
von
Jesus_Messerschmitt
am 22.09.2015, 16:53
Antwort auf:
Kann die Ex den Umgang mit der neuen Lebensgefährtin verbieten?
Dann musst Du es auch beantragen das Ordnungsgeld.
Gleich Montags zum Anwalt oder Amtsgericht.
Sie muss dann nachweisen dass es nicht ihre Schuld war.
Ordnungsgelder werden verhängt, hat eine Freundin gerade durch, wo der Stiefsohn nicht mehr kommen durfte.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 19:36