Ich wohne mit meiner achtjährigen Tochter in einer ca. 80 qm großen 3,5 Raumwohnung. Ich werde kurzfristig noch ein Kind bekommen und mein Lebensgefährte (und Vater des Babys) möchte dann auch in den nächsten Monaten zu uns ziehen. Kann der Vermieter den Zuzug verweigern? Müssen wir vor dem Zuzug ggf. die Genehmigung abwarten?
Danke vorab für die Beantwortung.
von
Ilvy7
am 30.10.2012, 12:13
Antwort auf:
Kann der Vermieter den Zuzug des Lebensgefährten und Kindesvaters verweigern?
Hallo,
nein, aber er kann die NK erhöhen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2012
Antwort auf:
Kann der Vermieter den Zuzug des Lebensgefährten und Kindesvaters verweigern?
Nein, kann er nicht.
Der Platz ist ausreichend.
Die Nebenkosten kann er aber erhöhen, und sollte er auch, denn die Wohnungsbelegung ist dann erhöht.
Aber ansonsten wird er da nichts machen können, sofern im Mietvertrag nichts anderes ausgemacht war.
von
Sternenschnuppe
am 30.10.2012, 12:17