Sehr geehrte Frau Bader,
mein Partner droht, dass er bei Trennung unseren gemeinsamen Sohn (1,5 Jahre) bei sich behalten würde. Ich muss alleine ausziehen. Wir wohnen in seiner Wohnung, haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und kümmere mich um unser Kind, während er Vollzeit arbeiten geht. Ich bin finanziell von ihm abhängig. Er kümmert sich in seiner Freizeit viel um den Kleinen, auch stundenweise alleine. Doch alle organisatorische Sachen und die sonstige Versorgung wie Ernährungsumstellung, Wohnung kindersicher machen, Versorgung bei Krankheit, Kleidung kaufen, Arztbesuche...laufen unter meiner Regie und davon habe ich mehr Ahnung. Ohne Zweifel ist er ein liebevoller Vater, sein Sohn hängt an ihm. Habe ihm auch schon vorgeschlagen, im Falle einer Trennung in Fußnähe wohnen zu bleiben, er soll sein Kind jeden Tag sehen usw. aber für ihn gibt es nur ganz oder gar nicht.
Welche Chancen hätte er vor Gericht, mich zur Wochenendmutter zu machen? Arbeite bald ein paar Stunden, auch am Wochenende, könnte er das gegen mich verwenden? Vielen Dank!
von
Gysmo
am 22.03.2015, 12:11
Antwort auf:
Kann der KV das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht bekommen?
Hallo,
das drohen Väter gerne. Da das Kind jedoch bei Ihnen den Lebensmittelpunkt hat, hat er keine Chance
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2015
Antwort auf:
Kann der KV das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht bekommen?
Hallo,
ein Vater hat so gute Chancen wie es auch eine Mutter hat. Dennoch glaube ich, dass so ein kleines Kind, eher der Mutter "zugesprochen" wird.
Freunde von uns leben im französischen Familienmodell. 1 Woche Mama, eine Woche Papa - dieses wurde vom Gericht festgelegt.
Es wird immer häufiger praktiziert. Du kannst ausziehen aber nicht einfach deinen Sohn mitnehmen. Er könnte gerichtlich dagegen vorgehen.
Keiner hat ein Vorrecht oder mehr Recht am Kind. Wie würdest du dich fühlen, wenn dein Mann mit deinem Sohn geht? So kannst du vll besser verstehen, warum dein Mann so strikt ist. Er liebt ihn halt.
Ist eine Trennung unvermeidlich, so müsst ihr euch einigen oder das Gericht entscheidet. Die Rechte der Väter sind sehr gestärkt worden. Ob dann die Entscheidung in deinem Interesse fällt ist fraglich aber auch dein Mann muss Kompromisse eingehen...
Ich wünsche Dir alles Gute!
LG
von
Colien07022004
am 22.03.2015, 18:57