Da ich demnächst bei einer anderen Firma anfange und dort erst mal vier Monate Vollzeit arbeiten werde. Ich bekomme dort nochmal eine Ausbildung, die nur in Vollzeit möglich ist,will bzw muss mein Mann seine Arbeitszeit von 38 auf 30 Stunden reduzieren. Er müsste unseren 3 Jährigen Sohn in die Kita bringen und wieder abholen.Er hat bei seinem Arbeitgeber um Reduzierung der Arbeitszeit ab November gebeten und dieses Schreiben Ende Juli, dort abgeben. Kann der Arbeitgeber, das ablehnen? Darf der Arbeitgeber weniger als 30 Stunden anbieten und müssen wir das dann akzeptieren? Die Firma hat ca. 300 Mitarbeiter.
von
suri
am 06.08.2015, 20:41
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber die Reduzierung der Arbeitszeit ablehnen?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG soll sich bemühen, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2015
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber die Reduzierung der Arbeitszeit ablehnen?
nicht möglich ist. ACHUTNG: Dein Man hat zwar Anspruch auf "Teilzeit", aber nicht unbedingt zu denen von Ihm gewünschten Zeiten.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 07.08.2015, 08:16