Guten Tag Frau Bader, könnten Sie mir bitte einen Tipp zu folgendem Problem geben? Ich habe zu Beginn der EZ einen Antrag auf TZ (nicht während EZ, sondern "echte" TZ) gestellt. Ich arbeite in 12h Schichten. Es gibt verschiedene TZ Modell, wobei ich eines in dem TZ Vertrag wählen musste. Ich wollte gern auf 28h reduzieren mit einer Verkürzung der AZ bei allen Schichttagen. Mein AG hat bis heute keine Zu- oder Absage schriftlich erteilt. Ich hatte nur ein Gespräch mit meinem Chef. Am Sonntag ist die 4W Frist (zum Ende der EZ) um und danach wäre der TZ Antrag vom AG angenommen. Nun teilt mir mein Chef mit, dass er nur TZ mit einem anderen Modell wünscht, wo ich 33h gehen müsste und wo einige Tage verkürzt und einige Tage voll zu arbeiten sind. Frage 1: Wenn ich bis Sonntag nichts schriftliches habe, gilt dann der ursprüngliche TZ Antrag mit "meinem" Wunschmodell (28h) als angenommen? Frage 2: Wenn nur der TZ Antrag als "generell" angenommen gilt, habe ich dann kein Recht auf mein Modell zu bestehen? Bzw. hat der AG überhaupt das Recht zu sagen, nur dieses Modell oder keins? In meinem VZ Arbeitsvertrag sind die Arbeitszeiten nicht festgeschrieben. Wir haben Schichten rollierend von 6 bis 18 bzw 7 bis 19. Vielen Dank im Voraus Sabine
von honey_bee01 am 09.08.2017, 12:57