Frage:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe sehr das Sie mir weiter Hefen können da ich echt am Ende bin. Die Situation ist folgende. Ich bin seit Dezember 2016 mit meiner Frau verheiratet und wir erwarten im März unsere gemeinsame Tochter. Meine Frau hat 5 Kinder aus erster Ehe die allerdings alle nicht bei Ihr Leben. Es wurde vom Gericht ein Gutachten erstellt das sie nicht erziehungsfähig wäre (Februar 2015 . Die Umstände wie diese Gutachten zu Stande gekommen ist sind kurios, aber das ist ein anderes Thema. Ich bin vollzeit beschäftigt im Schichtsystem und musste kämpfen um von der Leiharbeit in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen. Ich arbeite 2× früh, 2× spät , 2×nachts und hab dann 4 Tage frei. Das Jugendamt sagt nun das es ein Problem gebe da ich 9 Stunden außer Haus bin und rät mir den Job zu kündigen , ansonsten könnten sie uns unsere Tochter entziehen... Natürlich werde ich wenn es hart auf hart kommt meinen Job niederlegen um meine Tochter behalten zu können. Allerdings weiß ich das ich im leben nie wieder so einen Job bekommen werde. Was kann ich tun um meinen Job zu behalten ohne das sie uns unsere Tochter entziehen, reicht es wenn meine Mutter (62 Jahre und gesundheitlich angeschlagen) in der Zeit mit meiner Frau bei unseren Baby verbringt?? Ich wüsste sonst keine andere Lösung. Ich hoffe Sie können uns weiter helfen, wir stehen grade Todesängste aus. Vielen Dank im voraus. MfG R.S.
von
Robinjo
am 22.02.2017, 03:37
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Hallo,
grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Ihre Partnerin tatsächlich nicht in der Lage ist, ein Kind zu erziehen. Dann müssen sie tatsächlich damit rechnen, dass das Kind aus ihrer Obhut genommen wird, wenn Sie es nicht persönlich betreuen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Nein, sie können Dir nicht auferlegen den Job zu kündigen, aber das Kind schützen, dessen Wohl sie in Gefahr sehen.
Wenn 5 Kinder schon weg sind .....
Musst es nicht sagen, aber was wird Deiner Frau denn vorgeworfen und welche Auflagen hat sie ? Sieht sie ihre Kinder regelmäßig und arbeitet mit dem Jugendamt zusammen an den Problemen ?
Ohne diese Infos ist es schwer was zu raten, aber wie gesagt, musst nicht drauf eingehen.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2017, 07:16
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Sehr geehrte Frau Bader,
dafür muss ich ein wenig ausholen... Also meine Frau war verheiratet und hatte schon 3 Kinder mit diesem Mann. Dann würde sie schwanger mit Zwillingen. Ihr damaliger Ehemann ist ihr dann fremdgegangen was sie später erst raus fand...Das war ihr erster Zusammenbruch nach langen hin und her mit diesem Mann.Es folgte das Trennungsjahr und die Scheidung.. Die Kinder sind aus dem Haushalt gekommen und ab da wa eine zusammen Arbeit mit ihr schwer. Ihre Mutter erlit Brustkrebs dann hatte sie angefangen mit Drogen hat das wieder in im Griff bekommen. Die älteste Tochter ist wieder zurück gekommen da meine Frau sich bewiesen hat und gut mit dem Jugendamt zusammengearbeitet hat ,es wurde auch schon über eine Rückführung der beiden anderen kinder gesprochen . Allerdings ist bei einem Vorfall als meine Frau nicht zu hause war und eine Freundin aufgepasst hat die Tochter nicht in die Schule gegangen,und jetzt wird gesagt sie wäre alleine zu Hause gewesen. Sie ist wieder aus dem Haus gekommen. halbes Jahr später ist der Vater verstorben und sie musste dann 6 Wochen in stationärer Behandlund wo man Depression und Borderline festgestellt wurde da sie in ihrer Verzweiflung angefangen hat zu ritzen was aber alles wider im Griff hat, darüber gibt es ein Attest, allerdings auch nur ein Attest. Das Gutachten wurde erstellt obwohl mann nicht viele Gespräche geführt hat weil meine Frau in Depression gefallen ist und nicht in der Lage war an jeden Termin teilzunehmen.Die Gutachtern wurde auch vom Jugendamt empfohlen vor Gericht. Die beiden Zwillinge leben im einer Pflegefamilie. Die beiden waren Frühchen und die Pflegeeltern wollten den Pflegegrad erhöhen wodurch ein Gutachten erstellt worden ist, in dem es heißt das der Junge nicht altersgemäß entwickelt wäre, was auf Alkohol in der Schwangerschaft zurück zu schließen wäre. Allerdings hat meine Frau nie ein Tropfen Alkohol in der Schwangerschaft angerührt. Die hat auch bei jeder Schwangerschaft aufgehört zu rauchen. Nach zähen ringen mit sich selbst hat sie das Sorgerecht für die beiden Zwillinge abgegeben. Und zu den beiden besteht seid nun mehr 4 Jahre kein Kontakt mehr. Jetzt seit gut einem Jahr nimmt sie keine Medikamente mehr hat keine Depression und geht regelmäßig zu den anderen 3 Kindern . Alle vier Wochen soll die große Tochter nach uns zum Hausbesuch kommen und im August wird man über Übernachtungen sprechen. Wie würde sich das den verhalten wenn meine Frau mir das alleinige Sorgerecht überschreiben liese???Wäre das vom Vorteil??? Und sehen Sie ein Problem darin das meine Mutter mit aufpassen würde wenn ich arbeiten bin?? MfG Robinjo
von
Robinjo
am 22.02.2017, 13:38
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Ich bin keine Juristin, aber Pädagogin. Ganz ehrlich? Ich würde das mit dem Jugendamt vor Ort absprechen, ob sie deine Mutter für geeignet halten. Aber ich stelle es mir schwierig vor. Ansonsten würde ich dir empfehlen zunächst ein bis zwei Jahre in Elternzeit zu gehen und danach eine Tagesmutter/Kita für das Kind zu suchen. Wenn in diesen 1-2 Jahren absehbar ist, dass deine Frau weiterhin besser klar kommt mit sich, dem Baby und den anderen Kindern ist das örtliche Jugendamt vielleicht auch bereit euch entgegen zu kommen und dann reicht evtl. Z.B. ein Halbtagsbetreuungsplatz aus, weil man deiner Frau den Nachmittag alleine zutraut etc.
Elternzeit darf dir dein Arbeitgeber nicht verwehren. Und Elterngeld würdest du ja dann auch erstmal bekommen, ggf. auch andere Hilfen.
von
roza_soza
am 22.02.2017, 15:37
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Vielen Dank rosa soza!!! Das mit der Elterzeit ist schwierig weil ich erstmal einen Befristeten 2 Jahres Vertrag habe und immer Druck auf der Arbeit herrscht, selbst bei Krankheit. Welche Möglichkeiten gibt es denn als Betreung/ Unterstützung für ein Neugeborenes Kind?? Ich kenne mich leider damit gar nicht aus...MfG Robinjo
von
Robinjo
am 22.02.2017, 15:51
Antwort auf:
Kann das Jugendamt mich zwingen mein Job aufzugeben?
Es gibt Tagesmütter und auch Krippen/Kindertagesstätten, die ein Kind auch schon im Altern von wenigen Monaten aufnehmen. Meist werden Plätze zum Sommer hin frei (weil die großen Kinder dann ja in diesem Schule gehen, kleinere nachrücken etc). Je nach Bundesland ist das dann ab August/September. Das könnte in eurem Fall ja vielleicht sogar gut passen. Je nach Stadt/Region werden die Plätze teilweise auch über die Stadt vergeben. Das Jugendamt (dürfte aber eine andere Stelle sein, als die, die jetzt für euch zuständig sind) kann dir sicherlich sagen, wer bei euch dafür verantwortlich ist und welche Tagesmütter in Frage kommen bzw welche Einrichtungen schon so kleine Kinder nehmen. In vielen Städten kann man das auch über das Internet einsehen.
Allerdings solltet ihr euch da bald drum kümmern, da es manchmal auch Wartelisten etc gibt. Das hängt stark davon ab, wo ihr wohnt.
Wenn ihr eine Tagesmutter/Kindertagesstätte findet ab Sommer, gäbe es für dich ggf sie Möglichkeit, bei dahin Elternzeit zu beantragen. Das wären ja dann nur ein paar Monate und falls das Jugendamt je mit deiner Mutter als Betreuungsperson zur Überbrückung einverstanden wäre, könntest du in der Elternzeit - falls dein Arbeitgeber das auch will - sogar Teilzeit arbeiten gehen.
Fragt doch mal beim Jugendamt nach solchen Möglichkeiten. Ich könnte mir vorstellen, dass das eine gute Lösung ist. Letztendlich steht ja das Kindeswohl im Vordergrund und zum Wohl des Kindes gehört auch, dass es bei seinen Eltern aufwachsen kann, wenn es irgendwie machbar ist. In eurem Fall vor allem bei dir (wenn deine Frau umstritten ist) - und dabei sollte man dir auch helfen.
von
roza_soza
am 23.02.2017, 13:57