Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

Sehr geehrte Frau Bader,folgenden Sachverhalt möchte ich schildernDer Vater meiner Tochter hat von beginn an der Schwangerschaft keinerlei interessse an dem Kind gezeigt oder Verantwortung übernehmen wollen.Er war nicht bereit für eine sichere zukunft zu sorgen und zeigte ein immer größeres aggressives Verhalten deshalb trennte ich mich nach einer relativ kurzen Beziehung.Er fing schnell an mir zu unterstellen ich wäre frem gegangen und würde sowieso mit jedem denn ich kenne ins Bett gehen!Es guing dann weiter mit diversen Beschimpfungen und der Behauptung es wäre nicht sein Kind.Die Freiwillige Vaterschaftsanerkennung lehnte er ab und daraufhin holte ich mir die Beistandsschaft die ihn dann aufforderte die Vaterschaft anzuerkennen.diese hat er dann nur unfreiwllig anerkannt weil er sich hätte die Gerichtskosten die dann auf ihn zu gekommen wären nicht leisten könnnen.Ich bin aber trotzdem auf ihn zu gegangen und habe meiner Tochter zu liebe den Kontakt gesucht um ein vernüftiges Verhältnis von Vater zu Kind auf zu bauen aber dieser Vesuch ist gescheitert.Er sine tochter gerade mal zweimal gesehen ist auch von meiner Familie trotz allem was passiert ist vernüpftig aufgenommen worden und danach wurde der Kontakt abgebrochen und er hat sich nicht mehr gemeldet.Es ging dann nicht mehr um sein Kind sondern nur noch um sine Belange.Ich hat mich schon bei dem damaligen Treffen unter Druck setzt und mich beschimpft wie ich für das Kind Unterhalt beantragen kann.Ich habe Angst um mein Kind weil ich nach wie vor der Meinung bin das er noch immer Drogen nimmt und er in ener dreckigen Wohnung lebt und auch selber in einem entsprechenden Zustand rum laufen soll.Außerdem kenne ich sien Umfeld nicht,da scheint wohl auch einiges schief zu laufen und die Mutter scheint zu Trinken!Jetzt behauptet beim Jugendamt er dürfe sein Kind Nicht sehen und hätte nichts von der Schwangerschaft gewußt.Er hat mich auch schon damals mehrfach belogen und ich traue im kein bißchen mehr weil aufgrund seiner Lügen jetzt ein begleiteter Umgang von Jugendamt eingeleitet wurde und er hätte aber einen normalen Umgang haben können.Und das nicht interesse an seinem Kind nach wie vor da ist denn er hat es nicht einmal geschafft ihr zum Geburtrstag zu gratulieren geschweige denn mal zu versuchen mit mir in vernüpftigen Kontakt zu treten.Bei mir ist allmälig der Punkt erreicht wo meine Nerven am Ende sind und ich für diesen Mann nur noch Hass empfinde:Dieser Mann macht auf mich einen psychischen gestörten und labilen Eindruck!Wie kann ich Verhalten bzw. Schützen und was habe ich für Rechte

von little girl am 28.10.2013, 13:58



Antwort auf: Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

Hallo, er hat grundsätzlich ein Umgangsrecht. Wenn Sie der Meinung sind, dass er bei der Ausübung des Umgangsrechtes das Kindeswohl gefährdet, müssen Sie dies beweisen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2013



Antwort auf: Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

Hi, sorry wenn das jetzt so hart schreibe, aber behaupten kannst du viel ! Beim Jugendamt zählt nur was du auch nachweisen kannst ! Ich versteh, nicht ganz warum du gegen den Umgang bist, es ist doch begleitend mit einer Person des Jugendamtes, was willst du mehr, deiner Tochter wird es gut tun und vielleicht ändert es dann auch was bei ihm ! Im Notfall, muss der Umgang über das Gericht festgelegt werden, bis dahin musst du keinem Umgang zu stimmen. Und bei Gericht zählt dann eben nur was du nachweisen kannst ! Ich denke, wenn er so wie du schreibst kein Interesse hätte, wird er sich nicht so rein hängen und du hast Glück ! Aber wenn er will, solltest du es fördern ! Lg

von mirico11 am 28.10.2013, 15:06



Antwort auf: Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

Du hast KEIN Recht ihm den Umgang zu verwehren, egal wie du zudem Vater Deines Kindes stehst. Dieses Recht hat NUR ein Gericht. Udn das ist acuh gut und richtig so, weil Dein Kind hat ein recht auf seinen Vater - ob es dir paßt oder nicht. Eure Beziehung ist da völlig egal, ihr seit Eltern, also solltet ihr auch beide danach handeln. Dieses Recht hat euer Kind, eure Pflicht ist es, das sicherzustellen. Mein Tip zudem, verwehr ihm den Umgag nicht, agiere auch nicht gegen ihn, so hart und schwer es ist. Arbeite so eng wie möglich mit dem Jugendamt zusammen. Versuch aber soviele Beweise wie möglich zu sammeln. Weil, wenn es vor Gericht geht, dann wird nämlich auch das JA befragt. Und dann steht auch Dein Verhalten auf dem Prüfstand. Umso besser, wenn du das JA mit ins Boot holst.

Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 20:44



Antwort auf: Kann bei Verdacht auf einer Kindeswohlgefährdung der Umgang untersagt werden.

erst mal tief durchatmen. ICH verstehe dich mit deinem bedenken und bin der meinung, dass es durchaus fälle gibt, wo das hochgepriesene vaterrecht verwirkt wird. leider sind richter oft anderer meinung, deswegen würde ich an deiner stelle kooperativ sein, natürlich mit dem jugendamt zusammenarbeiten, aber schon mal anfangen taler für einen fachanwalt für familienrecht ( n.b.) zurücklegen, den du brauchen wirst, sollte der mann zu klagen anfangen, wenn ihm begleiteter umgang nicht passt oder der dann ausgeweitet werden soll. solange betreuter umgang besteht, ist alles gut. btw, das jugendamt nützt dir gar nichts, wenn ein richter es anders sieht. ist ja nicht deren kind, das mit einem asozialen vater umgang haben MUSS. versuche deine wut zu mäßigen, immer lächeln!

Mitglied inaktiv - 29.10.2013, 10:02



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