Guten Tag Frau Bader,
folgende Situation:
Kindsvater (unverheiratet, getrennt von Kindsmutter) hat keine Lust mehr auf seinen Job und möchte deswegen Elternzeit nehmen, Kindsmutter soll Vollzeit weiterarbeiten.
Kindsmutter möchte dies auf gar keinen Fall, da es dem Kindsvater nicht um das Kind geht, sondern darum, nicht arbeiten zu müssen und darum, keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Abgesehen davon ist keine Beziehung mehr vorhanden und beide Elternteile leben auch in verschiedenen Städten.
Frage: Welche Chancen hat der Kindsvater, damit durchzukommen? Braucht er zwangsläufig das gemeinsame Sorgerecht dafür? Kann er theoretisch schon vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragen und hat er Chancen, es auch zu bekommen? Was kann die Kindsmutter tun, um das zu verhindern?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
von
twilight
am 03.11.2014, 22:15
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
Hallo,
wenn er mit dem Kind nicht zusammenlebt, kann er das nicht gegen den Willen der Mutter
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2014
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
Derjenige, der Elternzeit beanspruchen möchte, muss mit dem Kind zusammen leben (gemeldet sein).
Unabhängig vom Sorgerecht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.11.2014, 22:24
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
Kann er sich wohl eher abschminken, Das KInd muß nämlich bei ihm leben damit er Elternzeit machen kann. DAS !!! widerrum würde ich ihm jetzt nicht auf die Nase binden, soll er mal schön selbst herausfinden.
Dazu, selbst wenn er in Elternzeit gehen würde, hätte das absolut gar keine Auswirkungen auf Deien Elternzeit, die laufen unabhängig voneinander. Ausnahme wäre wenn ihr noch Elterngeld-Ansprüche hättet. Davon ab, er müsste trotzdem Unterhalt zahlen, da er nicht selbstverschuldet Einkommensverluste verursachen darf - und das würde er ja machen wenn er Elternzeit nimmt.
Gemeinsame Sorgerecht kann er beantragen, IMO aber erst nach der Geburt wenn Du nicht zustimmst. Nach der Geburt kann er es allerdings gerichtlich durchboxen wenn keine schwerwiegenden Dinge wie Kindswohlgefährdung dagegen sprechen. Verhindern könntest du das nur, wenn du wirklich Beweise hast die eben für eine Gefährdung sprechen, und da langt es nicht aus zu sagen, xy ist blöde oder sonstwas. das müssen schon wirklich schwerwiegende Gründe sein. Aber selbst wenn er es bekommt, alles halb so schlimm.
Mitglied inaktiv - 03.11.2014, 22:24
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
danke!!!! Das beruhigt!!! Ist es sicher, dass er es erst NACH der Geburt beantragen kann? Wo kann man so etwas eigentlich nachlesen? Problem ist auch Unterhalt. Kindsvater behauptet, dass noch Beziehung besteht, damit er keinen Unterhalt bezahlen muss. Er begründet unterschiedliche Wohnorte mit Nähe zum Arbeitsplatz und sagt deswegen zahlt er keinen Unterhalt. Ist Kindsmutter in der Beweispflicht, dass keine Beziehung besteht?? Das könnte ja jeder behaupten...
von
twilight
am 03.11.2014, 22:30
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
Darf ich mal fragen ob es in all Deinen Fragen um Dich geht ?
Vielleicht solltest Du den Kontakt mal abbrechen bis das Kind da ist und es dann ans Jugendamt geben wegen Unterhalt und auch um da zu besprechen wie der Umgang laufen kann. Moderiert !
Das Kind ist nicht einmal auf der Welt, es besteht kein Kontaktanspruch mit diesen immerzu lustigen Forderungen!
Für Elternzeit muss der Vater beim Kind gemeldet sein.
Da kann er erzählen was er will wenn er das nicht ist.
Und für den Unterhalt ebenso.
von
Sternenschnuppe
am 04.11.2014, 07:00
Antwort auf:
Kann Kindsvater gegen Willen der Mutter Elternzeit beantragen?
nicht alle Fragen sind für mich. Ich frage teilweise auch für meine Schwester oder eine Freundin, die zu Hause keine Möglichkeit hat, den PC zu nutzen.
Aber vielen Dank für die Antwort, das hilft alles sehr.
von
twilight
am 04.11.2014, 16:51