Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

Hallo Frau Bader, Im semptember 2015 habe ich mich von meinem partner, dem vater meiner beiden kinder getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Da er freiwillig keinen unterhalt zahlen will habe ich mich kurz nach der Trennung an das zuständige jugendamt gewendet. Dort wurden alle nötigen Informationen eingeholt und der Unterhaltsanspruch berechnet. Nun ist es aber leider so das er noch immer nicht zahlt. Die Beistandschaft ist beantragt, die Frist zur Beurkundung läuft am 22.9.2016 aus. Die gerichtliche Festsetzung des kindesunterhalts steht also kurz bevor. Heute habe ich noch einmal mit dem jugendamt telefoniert um den aktuellen stand der dinge zu erfahren. Dort sagte man mir, dass das gerichtliche verfahren mindestens 3 Monate dauert. Da ich aber mittlerweile alle Ersparnisse, meine und auch die der kinder, aufgebraucht habe, weiß ich nicht mehr wie ich unsere lebenshaltungskosten tragen soll. Ich gehe in teilzeit arbeiten und verdiene netto 930,-€ dazu bekomme ich kindergeld (380,-€) und Unterhaltsvorschuss für meinen 5 jährigen sohn (145,-€). Meiner 12 jährigen Tochter steht kein Vorschuss mehr zu. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagte mir nun, ich könne kindergeldzuschlag beantragen da ich gering verdiene. Das werde ich auch versuchen. Mich würde aber noch interessieren ob ich den zuschlag auch rückwirkend beantragen kann und wie die Vorgehensweise ist. Gibt es einen extra Antrag oder wird das bei dem Antrag auf kindergeldzuschlag vermerkt? Ich bin inzwischen sehr verzweifelt und für jede hilfe dankbar. Viele Grüße Nadine

von pusteblume 309 am 20.09.2016, 21:00



Antwort auf: Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

Hallo, leider nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2016



Antwort auf: Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

Hallo, Kinderzuschlag gibts nicht rückwirkend. Es gilt ab dem Monat des Antragseingangs. Drück dir am besten noch heute die Antragsformulare vom Internet aus. Findest du auf der HP der Agentur für Arbeit oder beantrage sie bei der Familienkasse. Reiche den Antrag auch ein, wenn du noch nicht alle Unterlagen beisammen hast. Evtl hast du auch Anspruch auf Wohngeld. Antrag gibts bei der Gemeinde. Beides ist einkommensabhängig. Dein Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Beantrage auch gleich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hartz4 ist zwar Voraussetzung, wird aber nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Anspruchs bewilligt. LG Luvi

von luvi am 21.09.2016, 07:56



Antwort auf: Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

Verjährung von Kindergeld Da der Anspruch auf Sozialleistungen gemäß § 45 SGB I nach vier Jahren verjährt – das heißt, dass der Kindergeldanspruch erst nach dem Ablauf von vier Jahren nicht durchsetzbar ist – kann das Kindergeld bis zu vier Jahren rückwirkend beantragt werden

von Karlafrodo am 21.09.2016, 17:10



Antwort auf: Kann Kindergeldzuschlag auch rückwirkend beantragt werden?

Den gibt es nicht rückwirkend.

von Sternenschnuppe am 21.09.2016, 19:08



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