Hallo Frau Bader, Im semptember 2015 habe ich mich von meinem partner, dem vater meiner beiden kinder getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Da er freiwillig keinen unterhalt zahlen will habe ich mich kurz nach der Trennung an das zuständige jugendamt gewendet. Dort wurden alle nötigen Informationen eingeholt und der Unterhaltsanspruch berechnet. Nun ist es aber leider so das er noch immer nicht zahlt. Die Beistandschaft ist beantragt, die Frist zur Beurkundung läuft am 22.9.2016 aus. Die gerichtliche Festsetzung des kindesunterhalts steht also kurz bevor. Heute habe ich noch einmal mit dem jugendamt telefoniert um den aktuellen stand der dinge zu erfahren. Dort sagte man mir, dass das gerichtliche verfahren mindestens 3 Monate dauert. Da ich aber mittlerweile alle Ersparnisse, meine und auch die der kinder, aufgebraucht habe, weiß ich nicht mehr wie ich unsere lebenshaltungskosten tragen soll. Ich gehe in teilzeit arbeiten und verdiene netto 930,-€ dazu bekomme ich kindergeld (380,-€) und Unterhaltsvorschuss für meinen 5 jährigen sohn (145,-€). Meiner 12 jährigen Tochter steht kein Vorschuss mehr zu. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagte mir nun, ich könne kindergeldzuschlag beantragen da ich gering verdiene. Das werde ich auch versuchen. Mich würde aber noch interessieren ob ich den zuschlag auch rückwirkend beantragen kann und wie die Vorgehensweise ist. Gibt es einen extra Antrag oder wird das bei dem Antrag auf kindergeldzuschlag vermerkt? Ich bin inzwischen sehr verzweifelt und für jede hilfe dankbar. Viele Grüße Nadine
von pusteblume 309 am 20.09.2016, 21:00