Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

Hallo Frau Bader, wir haben folgendes Problem: Die Elternzeit meiner Frau für unser 1.Kind endet nach drei Jahren am 14.09.14. Unser 2.Kind wurde am 08.07.14 geboren (errechneter Termin war der 16.07.14). Die Elternzeit für das 2. Kind haben wir auch fristgerecht in Anspruch genommen. Ich habe jetzt hier im Forum mehrfach gelesen, dass man die Elternzeit vor der Geburt eines 2.Kindes einen Tag vor dem Mutterschutz für das 2.Kind ohne Zustimmung des AG beenden kann. Leider haben wir jetzt aber verpasst die Elternzeit für Kind 1 vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt von Kind 2 zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen zu beenden. Können wir die Elternzeit für Kind 1 jetzt noch nachträglich bzw. ab heute zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen von Kind 2 beenden? Aus § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG geht meiner Meinung nach nicht eindeutig hervor, dass die Beendigung der EZ für Kind 1 vor der Geburt von Kind 2 erfolgen muss. Wie ist hier die rechtliche Lage, gibt es hier vielleicht aktuelle Rechtsprechungen oder ähnliches? Wenn wir die EZ für Kind 1 jetzt nach der Geburt von Kind 2 doch noch vorzeitig beenden könnten, würden wir wenigstens für die restliche Zeit der Mutterschutzfrist den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld bekommen. Falls es nach der Geburt von Kind 2 tatsächlich nicht möglich wäre die EZ von Kind 1 aufgrund von § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG zu beenden, wie sieht es dann mit § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG aus? Hier ist ja von einer vorzeitigen Beendigung der EZ aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes die Rede. Das wäre ja bei meiner Frau der Fall. Könnten wir uns hierauf berufen? Hier wäre dann zwar die Zustimmung des AG erforderlich, diese müsste aber meiner Meinung nach erfolgen. Meine Frau wäre in der betroffenen Zeit ja in EZ gewesen. Wenn diese jetzt vorzeitig enden würde, wäre sie eben in Mutterschutz. Deshalb dürften hier ja keine dringenden betrieblichen Belange durch den AG begründbar sein. Hier wäre ja auch der Vorteil, dass wir wenigstens für die restliche Zeit der Mutterschutzfrist den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld bekommen würden. Falls der AG zustimmen würde die EZ von Kind 1 vorzeitig zu beenden, ab wann wäre sie dann beendet? Ab dem Datum der Antragstellung oder der Zustimmung durch den AG? Vielen Dank und beste Grüße Tom33

von Tom33 am 15.07.2014, 10:13



Antwort auf: Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

Hallo, ja, das ist auch jetzt noch möglich. Es ist sinnvoll, wenn man dann noch bis zu 12 Mo. pro Kind aufhebt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2014



Antwort auf: Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

Hallo nochmal, wie genau müssten wir dann die Beendigung der EZ für Kind 1 formulieren um keine Zustimmung des AG zu benötigen? Würde das so gehen: "Hiermit beende ich die Elternzeit für Kind 1 aufgrund der Geburt von Kind 2 (Geburtstag 08.07.14) mit sofortiger Wirkung. (siehe § 16 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG)" Ab wann wäre dann die EZ für Kind 1 tatsächlich beendet? Ab dem Datum der Antragstellung oder gibt es hier irgendwelche Fristen? Vielen Dank und beste Grüße Tom33

von Tom33 am 16.07.2014, 00:45



Antwort auf: Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

Guck dir mal dieses Urteil an: VG München · Urteil vom 21. März 2013 · Az. M 15 K 12.3453 http://openjur.de/u/632655.html Bereich Ziffer 27 Demnach könntet ihr auch jetzt noch nachträglich die EZ zum MuSchu-Beginn unterbrechen. (EZ-Ende wäre am Tag vor MuSchu-Beginn) Falls das bei euch nicht zutrifft, könnt ihr die EZ ab Geburt von Kind 2 gemäß § 16 Absatz 3, Satz 2 BEEG beenden. (EZ-Ende wäre am Tag vor der Geburt von Kind 2) Falls ihr befürchten müsst, der AG könnte berechtigt betriebliche Gründe anführen, dann stellt hilfsweise den Antrag die EZ ab sofort zu unterbrechen. (EZ-Ende wäre am Tag, an dem der Antrag beim AG eingeht) Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.07.2014, 10:20



Antwort auf: Kann Elternzeit nach Geburt eines 2. Kindes vorzeitig beendet werden?

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, wir schreiben jetzt dem AG, dass meine Frau die EZ für Kind 1 aufgrund der Geburt von Kind 2 vorzeitig beendet. Mal sehen was der AG dazu sagt. Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, vielleicht interessiert das Ergebnis bzw. die Antwort des AG ja dann auch andere Eltern. Vielen Dank nochmal und Grüße Tom33

von Tom33 am 17.07.2014, 16:42



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