Guten Tag Frau Bader, wir sind unverheiratet und erwarten Ende Juni ein Kind, das ich in Deutschland bekommen werde. Mein Lebensgefaehrte ist Italiener und arbeitet zur Zeit in Italien als Selbstaendiger. Ich selbst habe meinen Wohnsitz in Deutschland und beziehe hier Arbeitslosengeld und moechte nach der Elternzeit auch wieder in Deutschland arbeiten. Besteht die Moeglichkeit meinen Partner zeitlich begrenzt in Italien zu besuchen ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren? Wenn ja auf welchen Zeitraum ist der Urlaub/ Aufenthalt begrenzt? Bzw. wie viele Wochen im Jahr darf ich mich im Ausland aufhalten? Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe, Sofia4
von Sofia4 am 21.04.2015, 12:23