Kann Arbeitgeber ohne Zustimmung Resturlaub auszahlen oder verplanen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Arbeitgeber ohne Zustimmung Resturlaub auszahlen oder verplanen?

Hallo Fr Bader, Ich habe gleich zwei Fragen. Ich habe letztes Jahr am 9.1.2014 ein BV bekommen und bin am 11.8.2014 in Mutterschutz gegangen. Zu der Zeit war ich bei meinem Arbeitgeber als 75% Kraft angestellt und hatte einen Anspruch von 2,5 Tagen Urlaub im Monat (hatte 2014 noch keinen genommen). Ich war der Meinung das ich somit noch 20 Tage Restulraub habe, mein Arbeitgeber sagt aber mir stehen nur 17 Tage zu, stimmt das? Und nun zur zweiten Frage. Seit dem 9.06.2015 Arbeite ich wieder als 450 Euro Kraft. Da ich vor meinem BV noch über 200 Überstunden hatte, habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich ein Wochenende im Monat arbeite (12-15 Stunden) und den Rest von meinen Überstunden abgezogen wird. Nun hatte ich aber einen Urlaubszettel bekommen den ich unterzeichnen sollte. Mein Arbeitgeber will mir meinen übrigen Urlaub immer Stückchenweise ( 3-4 Tage im Monat) ausbezahlen oder rechnet ihn mir für die fehlenden Stunden an. Darf der das so einfach? Wir hatten im September Urlaub gebucht und dort wollte ich einen Teil nehmen, wenn das aber so weiter geht ist bis dahin nichts mehr von meinem Urlaub da, meinem Arbeitgeber hatte ich das auch schon gesagt es scheint ihn aber nicht zu interessieren. liebe Grüße Janina

von pikka am 03.08.2015, 14:57



Antwort auf: Kann Arbeitgeber ohne Zustimmung Resturlaub auszahlen oder verplanen?

Hallo, 1. Sie haben Urlaubsanspruch bis enschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet -auch im BV 2. Urlaub soll am Stück gewährt werden - eine Auszahlung ist nicht möglich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2015



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