Kann Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit festlegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit festlegen?

Hallo Frau Bader, ursprünglich hatte ich ein Jahr Elternzeit beantragt und dieses nochmal um weitere 12 Monate (bis April 2018) verlängern wollen um währenddessen wieder in Teilzeit zu arbeiten. Als Antwort habe ich bekommen, dass die Elternzeit bis Juli 2017 verlängert wird und ich danach wieder Vollzeit zu den alten Konditionen arbeiten muss. Kann mein Arbeitgeber eigenmächtig festlegen bis wann meine Elternzeit geht? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von moli1 am 17.04.2017, 17:24



Antwort auf: Kann Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit festlegen?

Hallo, stellen Sie die Farge bitte neu u schreiben Sie das Geburtsdatum des Kindes rein Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2017



Antwort auf: Kann Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit festlegen?

In diesem Fall ja. Eigentlich hättest Du ab April ja wieder Vollzeit arbeiten müssen. Du hast weniger als 2 Jahre genommen. Der AG hätte eine Verlängerung auch komplett ablehnen können.

von Sternenschnuppe am 17.04.2017, 17:31



Antwort auf: Kann Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit festlegen?

Da du nur ein Jahr EZ gemeldet hast, kannst Du dem AG dankbar sein das er wenigstens bis Juli verlängert hat. Wenn geplant war nach einem Jahr in TZ zu arbeiten hättest u besser gleich 2 Jahre EZ gemeldet, mit dem Hinweiß das du planst innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Blöde gelaufen, aber rechtlich hättest Du so nach de Jahr in VZ arbeiten müssen, das der AG dir die Verlängerung für diese kurze zeit gewährt ist schon ein Entgegenkommen seinerseits was er nicht machen müsste. Fakt ist halt, man muss sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen, Du hast dem AG gesagt, Du nimmst ein Jahr EZ, und kommst dann in VZ wieder. Das dritte Jahr dagegen könntest du mit der 7 Wochen Frist wieder in EZ anmelden. Oder hättest Du gleich 2 Jahre gemeldet auch ohne Zustimmung des AG dranhängen.

Mitglied inaktiv - 17.04.2017, 18:42



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