Guten Tag, laut Gesetz kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch doch nur für die Monate um 1/12 reduzieren, in denen volle Elternzeit besteht. Wenn der Mutterschutz mitten im Monat endet so kann doch dieser Monat nicht abgezogen werden.
Mein Arbeitgeber sagt nun, dass auf Grund einer Betriebsvereinbarung halbe Monate grundsätzlich beim Urlaubsanspruch nicht berücksichtigt werden und somit für den Monat in dem der Mutterschutz endet kein Urlaubsanspruch besteht.
Darf er das?
Danke für Ihre Hilfe!
von
mobi83
am 05.02.2013, 16:24
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Gesetz zur Elternzeit durch Betriebsvereinbarung ignorieren?
Hallo,
Nein, das kann der Arbeitgeber nicht. In der Normenhierarchie steht das Gesetz über der Betriebsvereinbarung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Gesetz zur Elternzeit durch Betriebsvereinbarung ignorieren?
Dein AG macht einen Denkfehler!
Die Betriebsvereinbarung regelt quasi die Entstehung von Urlaub (den Anspruch auf Urlaub). Der Anspruch auf soundsoviel Urlaub entsteht zB durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Wenn man also mitten im Jahr mit dem Job anfängt oder aufhört, wird so der Anspruch auf Urlaub ermittelt.
Durch die Elternzeit kann dein Anspruch auf Urlaub nun "gekürzt" werden. Das wird durch das BEEG geregelt. Ein GESETZ steht über einer Betriebsvereinbarung!
Das BEEG besagt, endet deine Elternzeit zB am 28.08., dann bist du nicht den ganzen August in Elternzeit, also kann der Urlaub nicht für August gekürzt werden (sondern nur für Jan-Jul).
Also hat dein AG den Urlaub auch für den halben Monat Elternzeit/Arbeit voll zu gewähren!
Die Betriebsvereinbarung kann aber regeln:
Bekommst du von August bis Dez noch 13,3 Tage - wird auf 13 gekürzt
oder auch
du bekommst dann 13 Tage Urlaub und den Rest von 0,3 Tagen als Stundenguthaben.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.02.2013, 21:47
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Gesetz zur Elternzeit durch Betriebsvereinbarung ignorieren?
Hallo Sabine,
also es gibt tatsächlich eine Betriebsvereinbarung, die regelt, dass man für halbe Monate keinen Urlaub bekommt. Da ich ja nur den halben August in Mutterschutz bin versuchen die das jetzt auch anzuwenden. Aber wenn du dir sicher bist, dass Gesetz nicht durch Betriebsvereinbarung umgangen werden kann dürften sie das ja nicht. Problem an der Sache ist: die beschäftigen eine große Rechtsabteilung- also David gegen Goliath...
von
mobi83
am 06.02.2013, 17:54