Guten Tag Frau Bader,
Ich habe mein Kind 4 Wochen zu früh bekommen und damit ein Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Bestätigung des Krankenhauses habe ich der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat akzeptiert und eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erstellt, dass sie den Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt ausweiten. Meinem Arbeitgeber reicht das nicht aus, der hätte gerne die Bescheinigung im Original. Jetzt meine Frage, hat der Arbeitgeber dazu ein Recht? Muss in meiner Personalakte wirklich vermerkt sein, dass ich eine Frühgeburt hatte? Gibt es an der Stelle kein Recht auf Datenschutz?
Vielen Dank
von
NewMama2017
am 06.06.2017, 13:56
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Bescheinigung für Verlängerung des Mutterschutz verlangen?
Hallo,
Sie können nicht auf der einen Seite die verlängerten Mutterschutz in Anspruch nehmen wollen wegen einer Frühgeburt und auf der anderen Seite auf Datenschutz pochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2017
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Bescheinigung für Verlängerung des Mutterschutz verlangen?
Du hast nach einer Frühgeburt noch mehr Mutterschutz als gedacht, nämlich insgesamt 18 Wochen. Wenn das Kind 4 Wochen früher kam sind es also 16 Wochen nach der Geburt.
Mach die KK darauf aufmerksam und laß dir darüber eine Bescheinigung ausstellen.
von
Andrea6
am 06.06.2017, 18:19
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Bescheinigung für Verlängerung des Mutterschutz verlangen?
Korrekt. Ich erhalte für die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschutzgeld und die 8 Wochen danach = 14 Wochen + 4 Wochen für die Frühgeburt = 18 Wochen. Die Krankenkasse hat die 4 zusätzlichen Wochen schon anerkannt. Jetzt geht es um den Arbeitgeber, der aus Gründen der Datenqualität gern die Bescheinigung über die Frühgeburt hätte und nicht mit der Bescheinigung der Krankenkasse zufrieden ist.
von
NewMama2017
am 06.06.2017, 19:38
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber Bescheinigung für Verlängerung des Mutterschutz verlangen?
Was ist so schlimm daran, eine Frühgeburt gehabt zu haben, dass man dies nicht irgendwo stehen haben möchte? Letztendlich sagt die Bescheinigung der KK ja auch nichts anderes aus, als dass es eine Frühgeburt war - ob das genau so benannt wird oder nur anhand des verlängerten MuSchu ersichtlich ist. Abgesehen davon unterliegt die Personalakte ja auch dem Datenschutz, d.h. darf nicht an andere einfach weitergegeben werden. Vermutlich ist der AG einfach nur darauf bedacht, alle notwendigen Unterlagen für dich gemäß den Vorschriften in deiner Akte zu haben. Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht ganz. Herzlichen Glückwunsch zur Geburt und alles Gute!
von
cube
am 07.06.2017, 09:42