hallo frau bader, mein fall: sohn ist geboren im mai 2011, ich habe drei jahre elternzeit bentragt. jetzt bin ich wieder schwanger und kind soll im sept 2013 kommen. neue elternzeit beginnt daher im sept, mutterschutz vorher. kann ich nun die restliche elternzeit von kind 1 (7 monate) gutschreiben lassen und später verwenden? kann der AG das ablehnen? wie gehe ich am besten vor? vielen herzlichen dank für Ihre hilfe grüße aus kecskemét in ungarn
von mellomania am 05.02.2013, 12:13