Kann 3.Jahr der Elternzeit verfallen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann 3.Jahr der Elternzeit verfallen?

Hallo Frau Brader, meine Tochter ist im März2007 geboren und ich habe direkt nach der Geburt 1,5 Jahre Elternzeit genommen/beantragt. Ich habe nicht schriftlich darauf hingewiesen, dass ich gerne das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Lenbensjahr nehmen möchte, nun habe ich Anfang Februar mein drittes Jahr ab Mitte August schriftlich beantragt. Mein AG ist nun der Meinung, dass er mir mein drittes Jahr nicht genehmigen muss. Kann der AG es ablehnen? Vielen Dank

von himmelblau am 18.02.2013, 17:10



Antwort auf: Kann 3.Jahr der Elternzeit verfallen?

Hallo, ja, darauf besteht kein Anspruch. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2013



Antwort auf: Kann 3.Jahr der Elternzeit verfallen?

Die Übertragung von Elternzeit ist schriftlich zu beantragen! Da du das nicht gemacht hast, kann dein AG das sehr wohl ablehnen - Sorry! Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.02.2013, 21:14



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