KV wandert aus, Handlung noch möglich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Guten Tag! Ich bin gerade total verzweifelt, habe schon im Internet rechchiert, aber nichts gefunden. Folgende Situation liegt vor: Mein Mann und ich sind seit 2003 verheiratet. Waren vom April 2010 - Oktober 2011 getrennt, Vasectomie bei meinem Mann erfolgte im Mai 2007. Im September 2011, als wir noch getrennt waren hatte ich einen ONS mit einem Bekannten. Dieser ignorierte mich seit dem, nun bin ich aber in der 29. Woche von ihm schwanger. Da er am 18.03. nach Australien ausreisen wird (laut einem Eintrag bei Facebook) weiss ich nicht, wie ich im Mai zwecks Vaterschaftsklage an ihn herankommen soll. Mein Mann und ich wollte schon jetzt die Vaterschaft anfechten und eine Vaterschaftsklage einreichen, um eventuell ein Ausreiseverbot zu erwirken. Meine Frage wäre jetzt, ob die Anfechtung mit Gutachten vom Urologen meines Mannes schon vor der Geburt möglich ist und oder ob es aussichtslos wäre etwas zu unternehmen. Der KV weiss noch nicht, dass er Vater wird, da mein Mann Angst hat er macht Terror und das könnte mir und dem Kleinen dann schaden... Für eine Antwort wäre ich dankbar...

von muskatnuss11 am 03.03.2012, 09:55



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Hallo, ein ehelich geborenes Kind zählt demnächst immer als ehelich. ansonsten würde ich Ihnen raten, einen Kollegen vor Ort auf zu suchen, um in dieser prekären Situation eine Lösung zu finden. Ihnen muss jedoch klar sein, dass sie ihn auf Dauer nicht aufhalten können und dass Unterhaltszahlungen aus Australien mehr als fraglich sind. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2012



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

hallo was heißt denn vaterschaft anfechten? also dein man will nicht als vater eingetargen werden? da das kind ja erstmal automatisch als seins eingetragen wird,wegen der ehe. soweit ich weiß kann dies erst nach der geburt gemacht werden,so war es bei meiner kollegin und das hat sich ewig hingezogen! zumal der vater es ja anerkennen muss,wenn er sich weigert muss noch ein test gemacht werden,ob die bescheinigung vom urologen ausreict weiß ich nicht,er kann ja sagen du hattest noch andere männer!das kann sich dann schon in die länge ziehen und der kann ja erst nach der geburt gemacht werden. du solltest ihn auf jedenfall informieren!

von CKEL0410 am 03.03.2012, 15:47



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Bevor geklagt wird sollte vielleicht erst einmal der tatsächliche Vater informiert werden - u.U. erübrigt sich ja dann eine Klage?

von Andrea6 am 03.03.2012, 15:51



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Puh, 29. Woche und der KV weiß von nichts, aber dann gerichtlich erreichen wollen, dass er nicht ausreisen darf ? Sorry, das ist dreist ! Dein Mann hat Dich zurückgenommen, das ist schön, ich wünsche Euch alles Gute dafür und dass ihr es zusammen schafft. ABER : Er wusste danbei auch auf was er sich einlässt und man kann das nicht unter den Teppich kehren. Wenn Du weisst was er bei FB schreibt, dann schreib ihn an, so schnell als möglich, lege die Karten auf den Tisch und schaue wie er reagiert. 29. Woche ? Gestehe ihm zu, dass er erstmal an die Decke geht, ich wäre als Mann stinksauer ! Und dann muss Dein Mann überlegen was er will. Und dafür sollte er sich dann schleunigst einen Anwalt nehmen, denn soweit ich weiß, könnt ihr zwar alle drei gemeinsam zum Jugendamt, Vaterschaft ab und anerkennen, aber rechtsgültig wird das erst nach einer Scheidung ! Und das habt ihr offenbar gar nicht vor ! Ehelich geboren ist ehelich geboren....... Viel Glück und endlich offene Karten, vor allem für das Kind dann. Und wenn ihr schon seine Ausreise verhindern wollt, dann überlegt Euch gleich bitte auch, wie ihr den UMgang zum leiblichen Vater so gut wie möglich fördern könnt. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 04.03.2012, 08:30



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Du sagst dem Kindsvater bis zur 29. Woche nichts davon, dass er Vater wird, willst aber gegen ihn Klagen und seine geplante Auswanderung verhindern??? Lange genug Zeit um zumindest zu wissen, wie er überhaupt zu der Sache steht hättest Du doch gehabt? Warum willst Du klagen, wenn er noch nicht einmal weiß, dass Du von ihm ein Kind bekommst? So etwas kann ich nicht verstehen! Der Mann tut mir leid!

von silke_k am 04.03.2012, 12:54



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Klingt leider nach: der KV soll zahlen aber möglichst das Kind nie zu Gesicht bekommen. Mir tut das Kind leid.

von Lina_100 am 04.03.2012, 15:05



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Ja so sehe ich das auch uh zählen kann er. Wenn es nicht so wäre hatte man ihm wohl früher bescheid gesagt!

von CKEL0410 am 04.03.2012, 21:57



Antwort auf: KV wandert aus, Handlung noch möglich

Zum besseren verständnis: Ich hätte mich nie auf ihn eingelassen, wenn er ich nur annährend hätte erahnen können, dass er mich anlügt. ich hatte ihn gleich gefragt, ob er etwas dabei hätte, sonst könnte das nach hinten losgehen. er sagte dann er habe sich nach seiner tochter sterilisieren lassen, wohlwissentlich,dass es nicht so war/ist. DAS finde ich dreist mit über 40 nicht so viel verantwortungsbewusstsein zu haben!!!!!!... 2 tag später dann wurde ich von ihm gebloggt bei fb ich hatte also keine möglichkeit kontakt aufzunehmen und erst im februar kam jetzt von ihm eine mail er habe mich nicht mehr gebloggt, ich könne wieder auf seine seite. hab zurückgeschrieben, dass wir mal reden müssen aber keine reaktion... also wie sollte ich da anders verfahren als zu klagen... vg

von muskatnuss11 am 06.03.2012, 10:27