Hallo Frau Bader,
sitze gerade vor dem Antrag auf Kindergeld, und weiß nicht wer dies beantragen soll, mein Mann oder ich.
1.) Worauf muss man beim Kindergeld achten? Sollte es immer der Besser- oder der Schlechterverdienende beantragen, oder ist dies egal?
2.)Und was hat es auf sich mit irgendwelchen Kinderfreibeträgen? Wie funktioniert dies?
3.)Und wer trägt das Kind in der Lohnsteuerkarte ein, der der das Kindergeld bekommt, beide oder wovon sollte man dies abhängig machen?
Vielen Dank!
von
milaaa
am 20.09.2012, 12:40
Antwort auf:
KINDERGELD
Hallo,
1. Ist eigentlich egal
2. Das muss man auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen und bekommt einen Freibetrag, der sich bei Eheleuten verdoppelt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2012
Antwort auf:
KINDERGELD
Hi, ich bin zwar nicht Frau Bader, versuche Dir aber mal gerade zu antworten:
1. Es ist eigentlich egal, wer von Euch das Kindergeld beantragt. Wir z.B. haben das so gemacht, dass ich als Mutter es bekomme, weil ich auch in Elternzeit bin und alles für das Kind einkaufe (Pampers, Klamotten, etc.).
2. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht, der bei der Besteuerung der Eltern einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei stellt. Bei der Einkommensteuer werden gezahltes Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag so miteinander verrechnet, dass jeweils das Beste für den Steuerpflichtigen herauskommt. Beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag in jedem Fall angerechnet.
3. Wir haben das Kind auf der Steuerkarte des Mannes, da er ja arbeiten geht und ich nicht. Wenn beide arbeiten gehen, kann man auf jeder Steuerkarte 0,5 Kinder eintragen lassen. Eintragen lassen kann man das nur noch über das Finanzamt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG, sonja
von
Sonni74LS
am 20.09.2012, 12:56
Antwort auf:
KINDERGELD
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag
Hier mal noch ein erklärender Link.
von
Sonni74LS
am 20.09.2012, 12:59
Antwort auf:
KINDERGELD
Hallo Sonni74,
vielen Dank schon einmal, bin mir aber noch nicht ganz sicher:
1.) D.h. Kindergeld ist egal wer es bekommt
2.) Wenn wir bei der Steurerklärung zusammen veranlagt werden wird der Kinderfreibetrag automatisch richtig angesetzt, oder? Also ich muss da nichts eintragen etc?
3.) Was sind denn die Vorteile, wenn der Besserverdienende das Kind auf seiner Lohnsteuerkarte einträgt, bzw. aus welchem Grund sollte man das Kind 0,5 auf beide teilen (In EZ werde ich nicht arbeiten, aber danach ja schon)?
Danke!!
von
milaaa
am 21.09.2012, 10:14
Antwort auf:
KINDERGELD
1) Ja.
2) Ich meine ja, das geht automatisch.
3) Der Besserverdienende zahlt weniger Steuern? Bin auch nicht ganz so dolle bewandert im Steuerrecht, aber ich denke, das ist ja der Sinn der hinter dem Kinderfreibetrag steht. 0,5er Aufteilung lohnt sich erst dann, wenn beide Eltern arbeiten gehen.
von
Sonni74LS
am 21.09.2012, 14:05