Frage: KIND IN KITA BRINGEN

GUTEN ABEND ICH BIN ALLEINERZIEHEND UND ARBEITE IM EINZELHANDEL MEINE ARBEITSZEIT BEGINNT UM 6 UHR MORGENS (KITA MACHT ERST UM 6 UHR AUF) MEINE CHEFIN VERLANGT ABER DAS ICH 6 AUF DER MATTE STEHE OBWOHL WIR ERST AB 7 UHR BEZAHLT BEKOMMEN. NUN MEINE FRAGE HAT SIE EIN RECHT DAZU DAS ZUVERLANGEN. WIE SIEHT DIE RECHTLICHE LAGE DA AUS? BITTE UM EINE SCHNELLE ANTWORT?

von mia12 am 05.02.2013, 19:12



Antwort auf: KIND IN KITA BRINGEN

Hallo, zunächst einmal ist wichtig, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort der Beginn 6:00 Uhr ist, müssen Sie auch um sieben beginnen. Dann haben Sie aber auch ein Anspruch auf Bezahlung ab 6:00 Uhr. Wenn dort 7:00 Uhr steht, müssen sie um 7:00 Uhr beginnen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2013



Antwort auf: KIND IN KITA BRINGEN

Also, sie KANN verlangen dass Du um 6 Uhr anfängst zu arbeiten, dann MUSS sie Dich aber auch ab 6 Uhr bezahlen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 08:09



Antwort auf: KIND IN KITA BRINGEN

Wir sollen auh 10-15 Minuten vorher da sein, um den PC zu starten etc. Aber keine Stunde ! Das müsste sie dann auch bezahlen !

von Sternenschnuppe am 06.02.2013, 10:53



Antwort auf: KIND IN KITA BRINGEN

Ganz ehrlich: Wenn ich einen PC für die Arbeit brauche, dann starte ich den auch in der Arbeitszeit. Verlangen kann der Arbeitgeber das nicht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 12:44



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