GUTEN ABEND ICH BIN ALLEINERZIEHEND UND ARBEITE IM EINZELHANDEL MEINE ARBEITSZEIT BEGINNT UM 6 UHR MORGENS (KITA MACHT ERST UM 6 UHR AUF) MEINE CHEFIN VERLANGT ABER DAS ICH 6 AUF DER MATTE STEHE OBWOHL WIR ERST AB 7 UHR BEZAHLT BEKOMMEN. NUN MEINE FRAGE HAT SIE EIN RECHT DAZU DAS ZUVERLANGEN. WIE SIEHT DIE RECHTLICHE LAGE DA AUS? BITTE UM EINE SCHNELLE ANTWORT?
von
mia12
am 05.02.2013, 19:12
Antwort auf:
KIND IN KITA BRINGEN
Hallo,
zunächst einmal ist wichtig, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort der Beginn 6:00 Uhr ist, müssen Sie auch um sieben beginnen. Dann haben Sie aber auch ein Anspruch auf Bezahlung ab 6:00 Uhr. Wenn dort 7:00 Uhr steht, müssen sie um 7:00 Uhr beginnen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013
Antwort auf:
KIND IN KITA BRINGEN
Also, sie KANN verlangen dass Du um 6 Uhr anfängst zu arbeiten, dann MUSS sie Dich aber auch ab 6 Uhr bezahlen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 08:09
Antwort auf:
KIND IN KITA BRINGEN
Wir sollen auh 10-15 Minuten vorher da sein, um den PC zu starten etc.
Aber keine Stunde !
Das müsste sie dann auch bezahlen !
von
Sternenschnuppe
am 06.02.2013, 10:53
Antwort auf:
KIND IN KITA BRINGEN
Ganz ehrlich: Wenn ich einen PC für die Arbeit brauche, dann starte ich den auch in der Arbeitszeit.
Verlangen kann der Arbeitgeber das nicht.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 12:44