Frage: Jugendamt

Hallo, ich hoffe die Frage ist erlaubt :-) Es geht darum das ich mir ein Auto zulegen möchte, allerdings ist es so das mein Mann unterhaltsrückzahlungen an das Jugendamt zu zahlen hat für Kinder aus einer früheren Beziehung. Wir haben selbst 2 gemeinsame kinder (5j&2j). Die Rückzahlungen werden monatlich in raten zurück bezahlt. Nun habe ich Angst das wenn ich ein Auto auf mich anmelde, das mir das Jugendamt das Auto nehmen könnte falls es mal dazu kommen sollte, das wir die Raten nicht zahlen können. Könnte das passieren oder habe ich ein recht auf ein Auto? Wie gesagt, ich melde es auf mich an ect. Wir wohnen auf einem kleinen Dorf, Ärzte usw sind nur mit dem Zug erreichbar. Zudem möchte ich nächstes Jahr wieder arbeiten gehen. Ergo ich brauche definitiv ein Auto alleine schon wegen der kinder. Oder wäre es vielleicht besser wenn ich das Auto auf meinen Vater anmelde aber die Versicherung auf mich?

von Jasmin-1990 am 09.06.2017, 17:29



Antwort auf: Jugendamt

Hallo, es gibt in Deutschland keine Sippenhaft. Sie haben mit seinen Schulden erst mal nicht zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2017



Antwort auf: Jugendamt

Seine Schulden werden nicht durch Eheschließung zu gemeinsamen Schulden... somit Dein Auto ;-) Es sei denn ihr habt einen wahnsinns Ehevertrag "Gütergemeinschaft" beim Notar geschlossen :-D

Mitglied inaktiv - 09.06.2017, 19:41



Antwort auf: Jugendamt

Hier ist wohl eher die Frage wer das Auto zahlt. Zahlen Sie oder Ihre Eltern kann es kein Problem sein. Schenkt Ihnen Ihr Mann das Auto kann es anders aussehen.

von Lina_100 am 09.06.2017, 20:43



Antwort auf: Jugendamt

Zumindest muss der Unterhalt für die beiden ersten Kinder normal weiterbezahlt werden. Wenn euch das Geld dafür dann aufgrund des Autos nicht mehr reicht müsst ihr woanders kürzen. Nur weil ihr mehr Raten habt, wird der Unterhalt nicht gekürzt. Ihr müsst dann halt schauen wovon ihr die Autorate!!! nicht den Unterhalt dann holt. Im übrigen gibt es ein neues Urteil, nach dem auch ein in Vollzeit arbeitender Vater zu einem 450 Euro Job zusätzlich verdonnert werden kann, damit der Unterhalt bezahlt wird. Ich finde die Frage ist nicht, ob man Ihnen das Auto nehmen kann, sondern ob Sie sich das Auto leisten können. Ansonsten kann man ja für die zusätzliche Rate mehr arbeiten gehen.

von Ally79 am 10.06.2017, 18:58



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