Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

Guten Tag! Ein halbes Jahr vor Ende meiner Elternzeit erfolgte ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ich soll ich Zukunft nur Teilzeit arbeiten an einem 40km weit entfernten Standort in einer deutlich untergeordneten Tätigkeit. Vor meiner Elternzeit war ich Vollzeit als Abteilungsleitung tätig. Nun soll ich als normale Angestellte mit ca 60% der Stunden arbeiten. Der Stundenlohn soll *natürlich* der neuen Tätigkeit angepasst werden und einen neuen Vertrag mit komplett neuen Bedingungen soll ich auch unterschreiben. Mein Wunsch war auch schon vor der Elternzeit bereits wieder Vollzeit in meinen alten Job zurückzukehren. Grundsätzlich ist mir klar, dass mein Arbeitgeber das so nicht darf. Allerdings behauptet er keine Vollzeitstelle in 50km Umkreis zu haben. Wie verhalte ich mich nun am geschicktesten? Das bisherige Angebot konnte ich ablehnen, da ich dafür hätte meine Elternzeit verkürzen müssen. Laut der Personalabteilung habe ich weiterhin Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, müsse das aber mit meinem Vorgesetzten selber klären. Mfg

von Calpurnia am 08.09.2017, 18:06



Antwort auf: Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Arbeitsplatz o etwas vergleichbares zu gleicher Bezahlung. Wo Sie einzusetzen sind, regelt der Vertrag - wahrscheinlich darf der AG Sie auch 40 km entfernt einsetzen. Ganz ehrlich? Der will Sie loswerden. Also bestehen Sie auf Ihrer rechtlichen Ansprüche. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2017



Antwort auf: Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

Hallo, Du hast Anspruch nicht nur auf gleichwertige bezahloung, sondern auch auf eine gleichwertige Tätigkeit (was wichtig ist für den Lebenslauf!). PUNKT Als Mutter/Vater muss man sich eben genau deswegen lange im Voraus festlegen, damit der AG planen kann und weiß wann welcher Arbeitsplatz zur verfügung stehen muss. Anscheindend ist DAS Deinem AG nicht gelungen, das kann aber nicht Dir angelastet werden. Und nein, der Vorgesetzte muss da snicht mir DIR klären, sondern mit HR. Lass Dich nicht rumschubsen und Du musst nichts zu deinen Aufgaben machen die nicht die Deinen sind. U. a. eben Personalplanung. LG D

von desireekk am 08.09.2017, 22:02



Antwort auf: Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

Wenn Sie die Elternzeit planmäßig beenden, muss Ihr AG Ihnen eine gleichwertige Stelle (ähnliches Tätigkeitsfeld, gleiche Bezahlung, gleiche Stundenzahl, gleiche hirarchische Stellung) bereit halten. Über 60% der Stunden mit dementsprechend weniger Lohn, weiterem Arbeitsweg und "Downgrade" zum Angestellten müssen Sie nicht Mal diskutieren. Wie bereits geschrieben, war es die Aufgabe Ihres AG (bzw. der Personalabteilung) korrekt zu planen indem man z.B. Ihre alte Stelle nur befristet vergibt. Wobei die Frage aufkommt, woher man jetzt weiß, dass in einem halben Jahr keine nähere Stelle für Sie zur Verfügung steht? Sie müssen kein neues Angebot annehmen und auch Nichts persönlich klären mit Vorgesetzten. Teilen Sie Ihrem AG Ihren Standpunkt mit, noch hat man ein halbes Jahr Zeit Sie wieder ordentlich einzuplanen.

von Kristiiin am 09.09.2017, 13:53



Antwort auf: Jobrückkehr nach Elternzeit in Vollzeit

Ach ja, sollte der AG dir nach der EZ kündigen - was ja nicht gerade unwahrscheinlich ist nach dem was er jetzt schon abzieht, darf er das frühstens am ersten Arbeitstag und muss dann natürlich bis zum geltend werden diese weiter bezahlen. Also Kündigungsfrist auch schon mal anschauen. Und, ich würde dann auch Kündigungsschutzklage einreichen. Hast dann 2, IMO sogar 3 Wochen zeit wenn du diese bekommst. dagegen vorzugehen. In der regel enden diese dann meistens nicht vor Gericht sondern man einigt sich schon vorher, heißt es kann eine höhere Abfindung dabei heraus springen. Der AG dürfte nämlich ziemlich sicher vor Gericht verlieren das er wirklich hätte entsprechend planen MÜSSEN. Er muss dich zu den Konditionen einstellen wieder nach der EZ die in deinem Vertrag stehen. Also gleiche AZ, vergleichbare Position und je nachdem was als Dienstort steht ist evtl sogar auch das festgelegt. Auch Arbeitszeiten entsprechend dem was festgelegt ist. Falls da nichts festgelegt ist, würde ich das noch einmal prüfen lassen was du erfüllen musst und was nicht. da würde sich der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht lohnen. Wegen Kündigungsschutzklage - da wird wahrscheinlich auch das Arbeitsamt drauf pochen. Die sehen das nämlich sonst gerne als Sperrgrund weil die davon ausgehen, jeder der zu Unrecht gekündigt wird geht natürlich auch dagegen vor. Nur der der sich was hat zuschulden lassen, würde da nicht gegen klagen - so die häufige Begründung von denen.

Mitglied inaktiv - 11.09.2017, 10:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...