Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte ist seit der Geburt unseres Sohnes in Elternzeit. Die Elternzeit läuft noch bis 09/2011. Ich selbst studiere noch. Der Arbeitsvertrag meines Lebensgefährten wurde beendet um eine betreibsbedingte Kündigung zu verhindern. Das ganze wurde durch unsere Anwälte geregelt. Nun steht die Frage im Raum, ob er die Elternzeit verlängert damit ich weiter studieren kann. Stehen uns dann irgendwelche Leistungen zu? ALG I etc.? Zur Zeit bekommen wir schon den Kinderzuschlag gezahlt. Wohngeld ist beantragt. Vielen Dank für Ihre Mühe. Gruß
Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 11:27