Hallo Frau Bader,
ich habe einen Minijob, bin in der 23. Woche schwanger und soll ab ca. Ende Mai in Mutterschutz gehen.
Meine Frage ist, ob mir trotzdem mein ganzer Jahresurlaub zusteht, oder nur anteilig für die Zeit bis Ende Mai? Als geringfügig Beschäftigte habe ich insgesamt 6 Tage Urlaub im Jahr und frage mich, ob ich sie bis Mai noch alle nehmen kann.
Vielen Dank!
Sarafina
von
Sarafina
am 05.03.2011, 08:38
Antwort auf:
Jahresurlaub vor Eintritt des Mutterschutzes
Meines Wissens wird der Urlaub anteilig gewährt; die Mutterschutzzeit wird allerdings mit einbezogen, d.h. Ende Mai Mutterschutz+ 6 Wochen vor Geburt + 8 Wochen nach Geburt= Anteilig bis Anfang September (6 Tage durch 12 mal (8) ist 4 Tage Urlaub). Würde den Urlaub einfach vor dem Mutterschutz nehmen; zu der Zeit wird das Arbeiten mit dickem Babybauch je beschwerlich ;o)
Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 09:32
Antwort auf:
Jahresurlaub vor Eintritt des Mutterschutzes
Hallo,
Sofern Du nach dem MuSchu in Elternzeit gehst, kann Dein jahresurlaub anteilig um die vollen (!) monate Elternzeit gekürzt werden.
Ich schätze, dass das Kind für Mitte Juli ausgezählt ist, also hast Du bis Sept MuSchu.
Daraus flt, dass Dir der Jahresurlaub ab Okt gestrichen werden kann wenn Du nach demMutterschutz in Elternzeit gehst.
Steht im § 17 BEEG
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 05.03.2011, 12:25