Guten Tag Frau Bader,
ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Nach meinem Sohn habe ich wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten (Beginn der Tätigkeit 10/2015).
Nun habe ich am 8.12. ET, Mutterschutz beginnt am 27.10.. Nun interessiert mich, ob ich die Jahressonderzahlung für dieses Jahr am Jahresende noch erhalte?
Vielen Dank!
von
AWZ
am 15.09.2016, 10:58
Antwort auf:
Jahressonderzahlung TVöD
Hallo,
Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden:
Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll.
Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet.
Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln.
Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Jahressonderzahlung TVöD
Ja, die Jahressonderzahlung erhältst du im Jahr der Geburt, also in diesem Jahr noch. Grundlage ist in diesem Fall aber das Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung.
von
chrissicat
am 15.09.2016, 11:38