Liebe Frau Bader, ich lebe vom Kindsvater getrennt (alleinige elterl. Sorge). Der Vater beteiligt sich an den Hortbetreuungskosten. zum Jahresende habe ich den Vereinsmitgliedsbeitrag von etwas 140 Euro bezahlt. Muss sich der Vater daran auch beteiligen? Danke
von m.k-f am 19.01.2013, 12:18