Jahresbeitrag (Vereinsbeitrag) des Horts

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jahresbeitrag (Vereinsbeitrag) des Horts

Liebe Frau Bader, ich lebe vom Kindsvater getrennt (alleinige elterl. Sorge). Der Vater beteiligt sich an den Hortbetreuungskosten. zum Jahresende habe ich den Vereinsmitgliedsbeitrag von etwas 140 Euro bezahlt. Muss sich der Vater daran auch beteiligen? Danke

von m.k-f am 19.01.2013, 12:18



Antwort auf: Jahresbeitrag (Vereinsbeitrag) des Horts

Hallo, hälftig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013