Guten Abend Frau Bader,
Ich bin gerade einigermaßen verwirrt und ich hoffe sie können etwas Licht ins Dunkel bringen ;-).
Es geht um die Partnermonate meines Mannes.
Folgend die Daten.
Geburt 05.06.2016
1. Partnermonat: 05.06. - 04.07. (also 1. Lebensmonat)
Jetzt unsere Frage bzw wo wir verwirrt sind.
Er wollte eigentlich den 14. Lebensmonat nehmen, also vom 05.07.17 - 04.08.17 nehmen.
Die Firma hat da andere Pläne und meinte es würde besser passen von 15.6.-14.7.
Geht das oder gibt es da irgendwelche Abzüge?
Über eine Rückmeldung freuen wir uns.
Vielen Dank und herzliche Grüße.
von
Jana2016
am 27.12.2016, 19:26
Antwort auf:
Partnermonat
Hallo,
das geht nicht, es muss an das Geburtsdatum angepasst sein (also ab dem jeweils 05.), ansonsten wird es ihm nicht voll angerechnet u er muss das EG zurückzahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Partnermonat
Die Elternzeit mit Elterngeld abweichen vom Lebensmonat zu nehmen, hat Nachteile für die Eltern.
Ich versteh, dass es für einen AG aufwändiger ist, aber der Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass sich jeder AG mit diesen krumme Zeiten (Abrechungen/Umstände) auseinandersetzen muss. Und auch dieser AG wird da durch müssen. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass das für einen AG kein Problem darstellen sollte.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.12.2016, 20:02
Antwort auf:
Partnermonat
Dann muss er das Elterngeld aus dem ersten Monat zurückzahlen und bekommt im 2. gar nix.
Es müssen immer volle Lebensmonate sein. Mindestens 2.
Der Arbeitgeber hat da auch kein Mitspracherecht sofern er das damals so angemeldet hat.
von
Sternenschnuppe
am 27.12.2016, 20:22